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Juristen hier? Frage zu Unterlassung bei Webdesign...

Daddeldu / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe Anfang des Jahres eine Homepage für einen Kunden erstellt. Ich hab sie ins Netz gestellt, der Kunde war zufrieden, der ganze Auftrag ist aber (aus diversen Gründen) nie zum Abschluß gekommen, es wurde bisher von mir noch keine Rechnung gestellt (was aber noch passieren sollte).
In der Zwischenzeit hat mein Kunde einen Dummen gefunden, der auf einigen Seiten kleinere Korrekturen durchgeführt hat. Aber er (die andere Firma, nicht mein Kunde) hat sich zudem auf jeder Seite in den META-Tags mit "Copyright"-Vermerk als Autor eingetragen (wo vorher meine Fa. stand), auch auf Seiten, die er gar nicht geändert hat (was etwa 90% sind). Insbesondere hat er nichts am HTML-Code verändert oder neue Grafiken erstellt (und seine Änderungen sind ziemlich stümperhaft gemacht - ich glaube nicht, daß er glaubhaft machen könnte, daß er die ganze Site erstellt hat!)
Da er netterweise gleich seine Adresse mit angegeben hat, würde ich gerne irgendeine Art von Unterlassung erreichen. Das ganze Layout, die Grafiken u.s.w. können nicht unter sein "Copyright" fallen - aber wie formuliert man sowas wasserdicht? Jemand Ahnung oder Erfahrung?
Vielen Dank an alle,
Daddel

PS: es kommt mir dabei in keinster Weise auf Kohle an, was sowieso nur so'n kleiner Auftrag. Aber der nervt!!

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Daddeldu wksch „Moin,Anfang des Jahres erstellt, bis jetzt keine Rechnung, mach das mal...“
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Nö, das mit der Rechnung und der Dauer ist überhaupt kein Problem. Es würde jetzt zu weit führen (und hat ja hier nicht allzu viel zu suchen), warum die endgültige Ausführung so verzögert ist, aber glaub mir, an mir lag's nicht (von wegen "alles andere als prof.") - der zustande gekommene Auftrag wurde in meinen Augen erfüllt.
Bevor der Kunde jemand anderen einschaltet, muss er mir gegenüber schriftlich eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vornehmen. Mit "stümperhaft" will ich meinen Endruck äußern, daß jener andere bestimmt nicht glaubhaft machen kann, er hätte die gesamte Homepage erstellt.
Die Rechnung ist inzwischen abgeschickt (mit "...bleibt bis zur vollst. Bezahlung unser..." selbstv.), und so wie ich das sehe, muss ich momentan keine Fristen wahren - in der Beweispflicht sind nun der Kunde und/oder dieser andere.
Daddel

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