Nein, kein unbedingtes Umtauschrecht.Aber,-und davon würde ich immer Gebrauch machen:
Nachgiebige Händler bei genug Druck in Berufung auf diese fehlende zugesicherte Eigenschaft (Leider halt nicht schriftlich ,da muss man eben bluffen)
.Der Einzelhandel boomt ,kein Händler riskiert schlechte Nachrede wegen eigener Inkompetenz.
1. Nett sein !
2. Auf Umtausch bestehn
3. Mit irgendwas klugem drohen, im Idealfall mit dem Vorgesetzten oder oder dem Rechtsanwalt
4. Die Geschäftsleitung anschreiben
Wenn alles nicht hilft:
5. Verbraucherberatung, kostet in der Regel nur n Zehner.
Ich sprech da aus Erfahrung, bin Verkäufer im EH.
Tschau,