Premiere decodieren fällt unter § 265a StGb "Erschleichen von Leistungen".
Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgeld nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Der Versuch ist strafbar.
Auch die Leistung eines Decoder-Systems, wie Premiere, zur Nutzung verschlüsselter TV-Programme ist als Automatenleistung anzusehen.