Der Kx133 ist gerade mal zwei Monate alt und im dritten wird er für veraltet erklärt. Er wurde als der Chipsatz für zukünftige Prozessorengenerationen angepriesen und ist jetzt der einzige der nur für die alten geht (der "alte" Irongate kann nämlich mit dem neuen Prozzi!). Er kann mit VC-RAMs um, was wiederum nur mit dem neuen Sinn machen wird und so weiter. Die technischen Veränderungen zum Nachfolgechip sind absolut minimal.
In diesem Fall (lasst uns mal fachsimpeln) spricht man von einem Eigenschaftsirrtum. Für mich war eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Mainboards, dass ich es wenigsten mit der nächsten Prozessorgeneration aufrüsten kann, sonst hätte ich mich für den AMD-Chip entschieden. Somit ist der Kaufvertrag anfechtbar (§192(2) BGB). Sollte noch herauskommen, dass VIA zum Zeitpunkt des Verkaufs gewusst hat, dass der Chipsatz mit AthlonPro nicht arbeiten würde, somit also absichtlich ein falsches Versprechen gegeben hat, dann handelt es sich hierbei um eine Lüge, oder auch arglistige Täuschung, damit um Betrug und der Kaufvertrag ist gar nichtig.
Dass ist jetzt nur mal meine Meinung (ich bin/war nie Jurastudent) und kann hier keine Rechtsbeartung machen, aber sollte das stimmen, kann jeder der sich, wie ich, betrogen fühlt, Wandlung fordern, was bedeutet, VIA muss dem Käufer einen Ersatz liefern, der versprochene Eigenschaften hat, UND muss für entstandene Kosten aufkommen.
Das gilt natürlich nur, wenn der TBird (und so hab ichs verstanden) überhaupt nicht (auch nicht mit Adapter) zum laufen zu bringen ist.