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online-auktion

(Anonym) / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
meine Frage berührt dieses Brett zwar nur am Rande- aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen. Ich beabsichtige evtl. bei einer Online-auktion einen Kauf über einen größeren Geldbetrag. Da ich den Gegenstand aber vorher nicht begutachten kann würde ich mich ungerne festlegen. Wie sieht mein eventueller Rücktritt rechtlich gesehen aus?

Jens M.

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(Anonym) Hobbes „Ich kann Dir zwar nicht sagen wie die Sache rechtlich ausseiht, aber bei...“
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Ich danke

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