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online-auktion

(Anonym) / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
meine Frage berührt dieses Brett zwar nur am Rande- aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen. Ich beabsichtige evtl. bei einer Online-auktion einen Kauf über einen größeren Geldbetrag. Da ich den Gegenstand aber vorher nicht begutachten kann würde ich mich ungerne festlegen. Wie sieht mein eventueller Rücktritt rechtlich gesehen aus?

Jens M.

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Hobbes (Anonym) „online-auktion“
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Ich kann Dir zwar nicht sagen wie die Sache rechtlich ausseiht, aber bei größeren Geldbeträgen würde ich den "Treuhandservice" (oder so ähnlich) nutzen, der mittlerweile bei eBay und Ricardo (und wahrscheinlich auch bei den anderen Auktions-Sites) angeboten wird. Hierbei wird das Geld auf ein "neutrales Konto" überwiesen und der Verkäufer bekommt das Geld erst dann, wenn Du sagst, daß die Ware O.K. ist. Kostet zwar ein paar Mark Gebühren, aber bei größeren Geldbeträgen lohnt sich das wohl.
Mal ganz unabhängig von Auktion etc. hat man ja bei Kaufverträgen (glaube ich) ein gesetzlich geregeltes Rückgaberecht (7 Tage oder so, aber natürlich mit einigen Ausnahmen)

Gruß,
Hobbes

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(Anonym) Hobbes „Ich kann Dir zwar nicht sagen wie die Sache rechtlich ausseiht, aber bei...“
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Ich danke

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Hobbes (Anonym) „Ich danke“
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Es war mir ein Vergnügen ;-)

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