Wie sieht da eigentlich die Rechtslage aus ? Darf ich ein Simlock entfernen (lassen), ohne
die 200,- zu bezahlen ? Kann ich ein Prepaid-Handy mit Simlock kaufen, den Betrag abtelefonieren,
die Simkarte zurueckgeben und den Vertrag somit aufloesen ? oder wollen die dann auch das
Handy zurueck ?
Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte 5.619 Themen, 31.545 Beiträge
Hi,
mit dem Erwerb eines Mobilfunktelefons im Rahmen irgendeines Pacs (Prepaid-Karte & Handy) hast Du tatsächlich das Eigentumsrecht daran erworben.
Mit dem SIMLOCK wird jedoch eine Art Lizenzvertrag realisiert/kontrolliert: Dieser Lizenzvertrag besagt bei einigen Anbietern, dass Du das Handy ausschließlich in Verbindung mit der mitgelieferten SIM-Card, bei anderen allerdings auch mit anderen SIMs, jedoch innerhalb desselben Netzes betreiben darfst. Dafür wird das Handy in der Tat zu einem vergünstigten Preis abgegeben.
Durch die Abnahme einer sogenannten Prepaid-Karte gehst Du keine vertragliche (Folge-) Bindung ein. Du kaufst diese Karte, wobei man sich streiten kann, ob dies dann ein Kauf- ein Dienstleistungsvertrag oder eine Verbindung aus beidem ist. Direkt vergleichbar ist dies am ehesten mit dem Erwerb von Telefonkarten, Briefmarken oder Wertmünzen für die Autowaschanlage.
Da jedoch ein etwas erhöhter administrativer Aufwand seitens des Mobilfunkanbieters erforderlich ist (Rufnummernverwaltung, Mailbox, Guthabenkontrolle), würde ich primär von einem Dienstleistungsvertrag ausgehen. In dem Moment, wo Du das Guthaben abtelefonierst, ist die Vertragsleistung in der Tat beidseitig erfüllt:
Du hast den vereinbarten Preis für die Karte bezahlt und der Anbieter hat Dir den Zugang zu seinem Netz verschafft und gibt Dir die Möglichkeit, das vorabbezahlte Gesprächsvolumen freizügig zu nutzen. Das betrifft jedoch nur die Karte, bzw. den zugehörigen Mobilfunkanschluss!
Wie oben bereits angedeutet, wurde für das Gerät ein mit einer Lizenzvereinbarung gekoppelter Kaufvertrag abgeschlossen. Das gibt es übrigens auch im Softwarebereich. Einige Anbieter lassen es nur zu, dass eine einmalig erworbene Software ausschließlich auf einem bestimmten Rechner läuft, da gegen die rein schriftlichen Vereinbarung ohne technische Kontrolle regelmäßig verstoßen wird.
Ich hoffe, dass die Hintergründe mit dieser Darstellung etwas klarer geworden sind.
Curly