Wie sieht da eigentlich die Rechtslage aus ? Darf ich ein Simlock entfernen (lassen), ohne
die 200,- zu bezahlen ? Kann ich ein Prepaid-Handy mit Simlock kaufen, den Betrag abtelefonieren,
die Simkarte zurueckgeben und den Vertrag somit aufloesen ? oder wollen die dann auch das
Handy zurueck ?
Smartphones, Phablets, Watches, kompakte Mobilgeräte 5.642 Themen, 31.738 Beiträge
Du kannst definitiv keine "abtelefonierte" Prepaid-Card zurückgeben - schon gar nicht ohne Handy!
Du kannst den Vertrag nicht auflösen, da er bereits beidseitig erfüllt wurde.
Selbst wenn das so wäre, müsstest Du auf jeden Fall auch das subventionierte Handy zurückgeben, wenn Du daran denken solltest, den Kaufpreis zurückverlangen zu wollen. Jedoch kommt dies aus dem oben dargestellten Grund nicht in Frage...
Setzt Du eigentlich Deinen Hut mit 'nem Hammer auf oder wie darf Deine Fragestellung hier verstanden werden? Hältst Du alle anderen für blöd...???
erstmal danke fuer deine antwort.
mir geht es nicht darum, die karte loszuwerden (koennte ich ja zerstören), sondern den vertrag. ausserdem will ich nicht mein geld
für die leere karte zurueck (fuer wie blöd hältst du mich eigentlich ?)
niemand verpflichtet mich dazu, die karte aufzuladen (klar). aber ueber eine kündigungsmöglichkeit steht auch nichts im vertrag. auch
nicht, dass ich es zu unterlassen habe, den simlock zu manipulieren. also: wie ist die rechtslage ? mich interessieren keine meinungen
oder vermutungen. ich bin an urteilen oder rechtlich fundierten betrachtungen interessiert.
-um welche art vertrag handelt es sich dabei (prepaid handy + karte) ?
-wie kann ich davon zurücktreten ? (evtl. unter rückgabe der karte/des handys).
-wer hat das schon mal gemacht ?
-aufgrund welcher rechtlicher grundlagen habe ich das entfernen des simlocks zu unterlassen ? (mich interessieren nicht solche
statements wie: "..das handy ist subventioniert - also ist es logisch, das....")
-habe ich überhaupt das eigentum am handy erworben ?
-wo finde ich weiteres material zu dem thema (rechtl. grundlagen, urteile...)
der vertrag ist äussert dürftig formuliert und lässt sich zu keinem der obigen themen aus. also vermute ich mal, dass der anbieter schon
weiss, warum er sich darüber nicht auslässt. wenn der Vertrag durch abtelefonieren erfüllt waere, wie der kerl oben meint, dann kann ich
mit dem handy tun und lassen was ich will. das kann es also nicht sein.
dann wäre da noch die frage nach dem hut und dem hammer. interessante idee. frage mich, wie du darauf wohl gekommen bist...
:-)
danke fuer infos
Hi,
mit dem Erwerb eines Mobilfunktelefons im Rahmen irgendeines Pacs (Prepaid-Karte & Handy) hast Du tatsächlich das Eigentumsrecht daran erworben.
Mit dem SIMLOCK wird jedoch eine Art Lizenzvertrag realisiert/kontrolliert: Dieser Lizenzvertrag besagt bei einigen Anbietern, dass Du das Handy ausschließlich in Verbindung mit der mitgelieferten SIM-Card, bei anderen allerdings auch mit anderen SIMs, jedoch innerhalb desselben Netzes betreiben darfst. Dafür wird das Handy in der Tat zu einem vergünstigten Preis abgegeben.
Durch die Abnahme einer sogenannten Prepaid-Karte gehst Du keine vertragliche (Folge-) Bindung ein. Du kaufst diese Karte, wobei man sich streiten kann, ob dies dann ein Kauf- ein Dienstleistungsvertrag oder eine Verbindung aus beidem ist. Direkt vergleichbar ist dies am ehesten mit dem Erwerb von Telefonkarten, Briefmarken oder Wertmünzen für die Autowaschanlage.
Da jedoch ein etwas erhöhter administrativer Aufwand seitens des Mobilfunkanbieters erforderlich ist (Rufnummernverwaltung, Mailbox, Guthabenkontrolle), würde ich primär von einem Dienstleistungsvertrag ausgehen. In dem Moment, wo Du das Guthaben abtelefonierst, ist die Vertragsleistung in der Tat beidseitig erfüllt:
Du hast den vereinbarten Preis für die Karte bezahlt und der Anbieter hat Dir den Zugang zu seinem Netz verschafft und gibt Dir die Möglichkeit, das vorabbezahlte Gesprächsvolumen freizügig zu nutzen. Das betrifft jedoch nur die Karte, bzw. den zugehörigen Mobilfunkanschluss!
Wie oben bereits angedeutet, wurde für das Gerät ein mit einer Lizenzvereinbarung gekoppelter Kaufvertrag abgeschlossen. Das gibt es übrigens auch im Softwarebereich. Einige Anbieter lassen es nur zu, dass eine einmalig erworbene Software ausschließlich auf einem bestimmten Rechner läuft, da gegen die rein schriftlichen Vereinbarung ohne technische Kontrolle regelmäßig verstoßen wird.
Ich hoffe, dass die Hintergründe mit dieser Darstellung etwas klarer geworden sind.
Curly
danke curly.
das sind die besten infos seit langem...
U R welcome!!!
:-))