Hallo,
Zitat aus der Computer Bild Zeitung 10/99 vom 10.5.1999 von einem Rechtsanwalt Stefan G. Kramer aus der Kanzlei Becker,Münzel&Partner.
Auf die Frage ob man sich eine Sicherungskopie des gekauften Produkts machen darf:
Ja, Sie dürfen. Computer-Programme sind zwar rechtlich geschützt. Jedoch gibt das Urheberrecht dem Anwender gewisse Mindestbefugnisse. Nach Paragraph 69 d II UrhG hat der Anwender das Recht, sich eine Kopie zur Sicherung künftiger Benutzung zu erstellen. Nach Paragraph 69 g II UrhG sind Vertragliche Bestimmungen, die im Wiederspruch zu dieser Vorschrift stehen, ungültig.
Was Audio CD´s betrifft, stand kürzlich in einer Zeitung, daß für den Privaten Gebrauch, und zur Weitergabe an Verwandte, Kopien erstellt werden dürfen. Bei einer Weitergabe an z.B. Nachbarn, mache man sich aber Strafbar.
mfg Sascha