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"Raubkopien" erlaubt !!! - oder doch nicht ?

Gamezocker / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Kopien von Spielen (und sonstiger Software,CDs,Videos) ist für den privaten Gebrauch ERLAUBT !!!
Bei den Spielen dabei steht zwar was anderes, aber das hat keinerlei rechtliche Grundlagen.
Etwas anderes ist das natürlich, wenn man die Kopien dann verkauft.

Kann das wer widerlegen oder bestätigen !??!?

KEEP ON BURNING
mfG Gamezocker

Anonym Gamezocker „"Raubkopien" erlaubt !!! - oder doch nicht ?“
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Hallo Gamezocker,

anders als bei Audio CD´s ist die Verfielfältigung von Software für den privaten Gebrauch ein Verstoß gegen das Urhebergesetz.Meistens gestattet der Hersteller eine einzige Kopie des Rohlings für Sicherungszwecke.Verkaufst Du das Originalprodukt und somit die Lizenz bist Du verflichtet die Sicherungskopie zu vernichten.Aber was wer nicht weiß macht ihn nicht heiß;-)

sossi Gamezocker „"Raubkopien" erlaubt !!! - oder doch nicht ?“
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Aloha, Du!
Schau doch mal in die ct 5/2000. Da wird das Thema zumindest
vom Gesichtspunkt Audio ziemlich anschaulich abgehandelt.
Gruss, Sossi.

(Anonym) Gamezocker „"Raubkopien" erlaubt !!! - oder doch nicht ?“
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Hallo,
Zitat aus der Computer Bild Zeitung 10/99 vom 10.5.1999 von einem Rechtsanwalt Stefan G. Kramer aus der Kanzlei Becker,Münzel&Partner.
Auf die Frage ob man sich eine Sicherungskopie des gekauften Produkts machen darf:
Ja, Sie dürfen. Computer-Programme sind zwar rechtlich geschützt. Jedoch gibt das Urheberrecht dem Anwender gewisse Mindestbefugnisse. Nach Paragraph 69 d II UrhG hat der Anwender das Recht, sich eine Kopie zur Sicherung künftiger Benutzung zu erstellen. Nach Paragraph 69 g II UrhG sind Vertragliche Bestimmungen, die im Wiederspruch zu dieser Vorschrift stehen, ungültig.

Was Audio CD´s betrifft, stand kürzlich in einer Zeitung, daß für den Privaten Gebrauch, und zur Weitergabe an Verwandte, Kopien erstellt werden dürfen. Bei einer Weitergabe an z.B. Nachbarn, mache man sich aber Strafbar.

mfg Sascha