Ich würde es sehr begrüßen, wenn der Bundesrat mit seinem Anliegen Erfolg hätte:
Ausschüsse der Länderkammer fordern, Hotspot-Anbieter grundsätzlich von der Störerhaftung auszuschließen.
Andernfalls stünde ein Hotspot-Anbieter jederzeit quasi mit einem Bein im Knast. Der Anbieter hat absolut keine Chance zu kontrollieren, was seine Kunden im Internet so alles anstellen.
Zum Vergleich: wenn ich Leute zu mir nach Hause einlade, an meinen Rechner lasse, und die bauen unter meinen Zugangsdaten Scheiße im Internet, dann ist das sehr wohl meine (Mit-)Schuld, und für solche Fälle finde ich die Störerhaftung schon in Ordnung. Dann muss ich die Leute eben beaufsichtigen oder nicht an meinen Rechner lassen. Das habe ich selbst in der Hand.
Wenn ich aber z.B. eine Kneipe betreibe und nur 5 Leuten mein WLAN-Passwort gegeben habe, kann ich schon nicht mehr kontrollieren, wem sie es alles weitergegeben haben. Und ich kann auch nicht ständig zwischen meinen Gästen herumlaufen und gucken, wer ist im Internet und wer nicht, und wenn er im Internet ist, macht er das mit seinem Mobiltarif oder läuft das über mein WLAN etc.; das wäre einfach illusorisch.
Es liefe also auf eine "De-facto-Abschaffung" öffentlicher Hotspots hinaus, und das kann niemand ernsthaft wollen.
CU, Olaf