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interessantes Urteil zum Domain-Namesrecht

J-G-W / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

In den letzten Tage gab es eine interessante Rechtssprechung zu Domain-Namen und Markenrecht.
Aus domain-recht.de:
In der Sache snowscoot.de hatte die beklagte Domain-Inhaberin die Domain am 18.05.1999 registriert, und eine Magazin-Portalseite mit Werbung und Informationen zu Skibobs praesentiert. Das mochte die Klägerin, Inhaberin der am 24.10.2000 angemeldeten und am 10.01.2001 eingetragenen Marke "SNOWSCOOT", nicht leiden. Sie verklagte die Domain-Inhaberin und den admin-c auf Unterlassung der Nutzung und Freigabe der Domain sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht. Das LG Stuttgart (Urteil vom 15.07.2003, Az.: 41 O 45/01 KfH) wies die Klage zurück. Es ging davon aus, dass die Magazin-Portalseite ein Werk im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG ist und seinerseits dem Markenschutz unterliegt, was die Beklagte gegen die Ansprüche der Klägerin erfolgreich einwenden konnte.

Gegen den gleichfalls verklagten admin-c ergaben sich ebenfalls keine Ansprüche: der admin-c ist lediglich der Ansprechpartner der DENIC und als solcher nur in Ausnahmefällen anspruchsverpflichtet, erklärte das LG Stuttgart. Und wenn in diesem Fall gegen den Domain-Inhaber keine Ansprüche vorliegen, dann schon gar nicht gegenüber dem admin-c.


Interessant ist hier sicherlich, das eine Website ansich somit ein schon ein geschützter Markenartikel ist, ohne das es einer Markenanmeldung (z.B. beim Patent-, Markenamt) bedarf.


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Gurus J-G-W „interessantes Urteil zum Domain-Namesrecht“
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wie heute mal keine Beleidigung von Dir??


MuG
Gurus

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J-G-W Gurus „wie heute mal keine Beleidigung von Dir?? MuG Gurus“
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Beleidigungen, vom mir???
Niemals, würde ich doch nie tun, bin doch ein gaaaanz lieber Junge, aber das ist Dir ja wohl klar...


Auf die Glocke bekommen nur die, die es in der Situation nicht anderst verdienen. Grundsätzlich zählt sowas bei mir nur für den Moment, also nicht ewig für die Person. Jeder, natürlich auch ich, macht mal absoluten Bockmist. Wenn´s zu schlimm ist, gibt´s halt einen.
Motto: Wie ich Dir, so Du mir...

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Olaf19 J-G-W „interessantes Urteil zum Domain-Namesrecht“
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Hi JoJo!

Das ist in der Tat eine bemerkenswerte Geschichte - danke für dieses informative Posting.

Ich habe im September 1999 beim Patentamt in München eine Wortmarke registriert und kurz darauf - sicher ist sicher - zwei Domains mit diesem Namen angemeldet (.com/.de). Meine Überlegung: Als Markeninhaber bin ich zwar eigentlich schon auf der sicheren Seite und könnte etwaige zukünftige Domaininhaber auf Herausgabe der Domain verklagen - aber wer will schon freiwillig solchen Stress auf sich nehmen.

Nun muss ich erfahren: Es wäre noch gar nicht mal so sicher gewesen, ob ich überhaupt Recht bekommen hätte. Allerdings liegt die Geschichte in diesem Fall ein wenig anders als in meinem Fall: Hier wurde die Domain lange vor der Wortmarke angemeldet, in meinem Fall war es genau umgekehrt. Daher frage ich mich: Wie hätte das Gericht im Fall Snowscoot entschieden, wenn die Wortmarke ein Jahr vor der Domain angemeldet worden wäre?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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J-G-W Olaf19 „Hi JoJo! Das ist in der Tat eine bemerkenswerte Geschichte - danke für dieses...“
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Denk an das Shell-Urteil, wenn Du so bekannt bist, dann kannst Du auf Übertragung bestehen, aber als NORMALO wohl nicht, da gilt immer noch das alte Domain-Recht, wer zuerst kommt, malt zuerst.
Zu Gattungsdomains ist ebenfalls ein Urteil ergangen (schuhmarkt.de), welches der BGH-Entscheidung zu mitwohnzentrale.de entspricht.
Im Prinzip sind danach auch die Gattungsdomains erlaubt.

Also, beziehen wir das mal auf mich, ich habe 9x4.de und 9x4.org und die Doofen von Baiersdorf haben mir 8x4.de weggeschnapt. Sauerei! Aber wenn ich mich nun für 8x4.eu eintragen lassen hätte (war damals noch frei), dann hätte ich die nicht bekommen, obwohl ich diesmal schneller gewesen wäre, da alle Welt mich eben unter 9x4 sucht ähhh, ich meine da alle Welt unter 8x4 dieses Deo haben will und nicht mich!

Dabei fällt mir ein, wie komme ich an 9x4.com ran, ist zwar registriert, aber scheinbat nur von so einem Händler. Ich will die haben (ohne 500,-$ zu blechen)!

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