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Gibt es ein Zeitlimit bei Grantietausch?

Fetzen / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich hatte Mitte Dezember eine Bügelstation bestellt, die beschädigt geliefert wurde und schickte diese am nächsten Tag zurück. Am 23.12. kam eine Mail, dass der Austausch durchgeführt werden würde. Seitdem wird getauscht, oder versucht zu tauschen, oder was auch immer, jedenfalls habe ich kein neues Gerät.

Ich habe den Verdacht, da es sich um einen Transportschaden handelt, dass sich Hersteller und Versender (planet4one) gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben und ich deshalb so lange auf das Gerät warten muss. Ich kann den Hersteller durchaus verstehen, da der nicht für einen absolut mangelhaften Versand verantwortlich ist. Originalverpackung in Plastikfolie, mit Adressaufkleber?! Das Teil wiegt 7kg und unten, wie oben war lediglich der Karton, nicht einmal Styropor.

Nach mittlerweile fast 4 Wochen (seit Rücksendung) habe ich die Faxen dicke und würde gerne wissen, ob es für so etwas verbindliche Fristen gibt und ob ich nach einem best. Zeitraum mein Geld zurück fordern kann.

Sollten die das Tauschgerät zwischenzeitlich wieder so schicken, dann werde ich die Annahme sowieso verweigern, da ich nicht wissen kann, welche langfristigen Schäden sich durch den Transport mit unzulänglicher Verpackung ergeben können. Auch wenn das Gerät optisch keine Schäden hat.

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Er darf sie nicht unendlich rauszögern, aber eine fixe frist gibt es nicht(sie muss nur "angemessen" sein).

An deiner Stelle würde ich den Händler schriftlich eine Frist setzen(wohl nochmal 2 Wochen), bis der du ein Ersatzgerät haben willst oder alternativ eine Wandlung verlangen.

Fetzen Crazy Eye „Er darf sie nicht unendlich rauszögern, aber eine fixe frist gibt es nicht sie...“
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Eine Frist habe ich Planet4one schon gesetzt, ich wollte nur sicher gehen, ob es dazu anders lautende Informationen gibt. Danke für die Antwort.

Lukas9Gelöscht Fetzen „Gibt es ein Zeitlimit bei Grantietausch?“
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Planet4one?

Ui ui ui, mit denen hatte ich schon mal Probleme...

Hatte mir mal ne AGP-Graka bei denen gekauft (ATi Radeon HD2600 Pro). XP und Linux ging, unter Vista mit Aero jedoch versagte diese Karte gründlich: Das System stürzte ab.

Hab dann Vista Ultimate SP1 (gekauft) noch einmal installiert, habe Vista Ultimate SP0 (gedow*****ed) noch mal installiert - keine Chance.

Und dabei war auf der Packung dieses wunderschöne farbige Logo "Certified for Windows Vista" oder ähnlich.
An den Treibern konnte es auch nicht liegen, hab die von CD und Homepage probiert - nix.

Aber ich schweife ab. Kurzum: Als ich das Teil innerhalb der ersten 3 Monate sogar reklamiert hab (und den Supportmitarbeiter am Telefon erklären musste, warum da dieses Farblogo klebt, aber es dies nicht sollte), sollte ich die Karte zurückschicken.
Hab ich auch gemacht. Ich bekam eine Gutschrift, allerdings wurden 20 € abgezogen. Ich weiß nicht mehr, wie viel sie gekostet hat, aber ich glaube, ich habe nur ca. 50 € wiederbekommen.

Habe denen dann eine eMail geschrieben und die Sache nochmal geschildert. Dezenter Hinweis auf das EU-Urteil C-404/06 (ja ich habs noch im Kopf), wonach defekte Geräte keine Nutzungsgebühr entstehen lassen dürfen.

Schließlich kamen die restlichen zwanzig Euro.


So kanns gehen, muss zwar nicht immer so sein - Ausnahmen bestätigen die Regel.

Lukas

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weil ich es einfach super finde, wenn mein Geld ohne Ware beim Händler liegt. Soweit mir bekannt wäre nämlich der Händler in der Pflicht die Ware zu tauschen, nicht der Hersteller, alleine wegen der Wartezeiten.

Sehr Kundenorientiert finde ich auch die Kostenpflichtige Hotline und Auskünfte, die das Ausmaß in deinem Onlinekonto nicht übersteigen, plus mangelhafte Verpackung, da kauft gerne wieder und empfiehlt gerne weiter.

Ach so, ich vergaß zu erwähnen, Samstags ist natürlich niemand erreichbar, statt dessen wird ein AB für 14 c/min eingeschaltet. Das hat bei mir die Kundenzufriedenheit bis zum geht nicht mehr gesteigert.

Crazy Eye Fetzen „Ich werde bei Planet4One garantiert Stammkunde,“
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weil ich es einfach super finde, wenn mein Geld ohne Ware beim Händler liegt. Soweit mir bekannt wäre nämlich der Händler in der Pflicht die Ware zu tauschen, nicht der Hersteller, alleine wegen der Wartezeiten.

Der Händler darf in garantiefall, zweimal eine Reperatur in Auftrag geben ob die sich rechnet entscheidet meist der hersteller der diese dann auch ausführt. Sogesehen läuft es meist auf die entscheidung des herstellers hinaus, den wenn der hersteller repariert und schon ein neues Gerät draußen ist bleibt der Händler auf den reparierten sitzen.
Die Garantieabwicklung läuft also übern Hersteller, der Händler ist dort nur zwischenhändler außer er gibt eine freiwillige garantie die über der des herstellers liegt. bei vielen online geschäften bekommt man daher auch Bonusse, wenn man Garantiefälle direkt an den hersteller schickt.
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http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/1333057/1333057/1333677/

Das 3te von unten. Es ging ja nicht direkt um eine Garantieleistung. Es geht eigentlich nur um mangelhaft verpackte Ware und außerdem ist das von mir best. Teil ein aktuelles. Ich habe korrekt bezahlt, für korrekte Ware, bekommen habe ich durch schuldhaftes Verhalten des Händlers defekte Ware, warum soll da der Hersteller haften?

Das Gerät wurde nie angeschaltet, weil defekt geliefert und mit einer Reparatur braucht mir da nun wirklich niemand zu kommen, oder würdest du ein als neu deklariertes Elektrogerät kaufen, an dem schon einer herumgelötet hat?