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Nach Reparatur fortbestehender Mangel: Rückgaberecht&Kaufpre

Thovan / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

mal eine Frage zur Rückgabe/Gewährleistung/Sachmängelhaftung:

Im Oktober 2003 wurde ein Notebook vom Typ Elitegroup ECS G732 bei www.e-rotec.com
gekauft. Seit Beginn hatte es den Mangel, dass der Monitor nach Aufwachen aus einer
längeren Stromsparphase (des Monitors nicht des gesamten Notebooks!) immer nur einen
weißen Bildschirm angezeigt hatte (Bis zum nächsten Stromsparen, nach erneutem Aufwachen
war die Anzeige wieder korrekt).

Dies\' sollte im Zuge einer Reparatur (Mainboardwechsel) durch ein Bios-Update behoben werden.
Wurde es aber leider nicht (BIOS-Update wurde zwar durchgeführt, hatte aber nicht diesen
gewünschten Erfolg).

Durch den Fehler ist ein normales Arbeiten stark eingeschränkt, besonders wenn für das
Abschalten des Bildschirms eine lange Leerlaufzeit(>10min) eingestellt ist.
Der Fehler tritt auch bei anderen Baugleichen Notebooks auf, die z.B. von Gericom (unter dem
Produktnamen Masterpiece bzw. Masterpiece Radeon) vertrieben werden.


Das Gerät weist auf der Handablage vor der Tastatur/neben dem Touchpad Gebrauchsspuren auf,
der Beseitigung 116 Euro kosten würde.

Kann man das Gerät zurückgeben und irgendwie den Kaufpreis erstattet bekommen, wenn man vorher
die Gebrauchsspuren beseitigen lässt.
Wie muss man sich dabei verhalten und welche Möglichkeiten gibt es noch?

Danke für eure Auskünfte

Aragorn75 Thovan „Nach Reparatur fortbestehender Mangel: Rückgaberecht&Kaufpre“
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Solange du Garantie hast, sollte die Firma auch dazu stehen, dir das Gerät zu reparieren... sie müssen sogar...

Indronil Ghosh Thovan „Nach Reparatur fortbestehender Mangel: Rückgaberecht&Kaufpre“
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wenn du beweisen kannst, das es ein serienfehler ist, hast du gute chancen auf wandlung (abzueglich einer nutzungspauschale). hast du den gesamten vorfall schriftlich (reklamationen und/ oder die service belege)?

wenn nicht hast du ganz schlechte karten, ein den ersten 6 monaten wäre das alles kein problem gewesen, aber danach tritt eine beweis umkehr ein, du mußt beweisen das der mangel von vornerein vorhanden war.

Thovan Indronil Ghosh „wenn du beweisen kannst, das es ein serienfehler ist, hast du gute chancen auf...“
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>du mußt beweisen das der mangel von vornerein vorhanden war.
Kann ich!
Wie gesagt, ein Bekannter hat bei einem baugleichen Notebook das selbe Problem!
Das sollte doch reichen, sollte man meinen!

Wie ist Wandlung, abzüglich Nutzungspauschale zu verstehen?
Mit welcher Höhe (Pauschale) kann man da rechnen?

Neupreis war am 21.Oktober 2003 1769,- Euro

Da die Reparaturfirma mir gegenüber äusserte dass ein durchgeführtes BIOS-Update den Fehler beheben würde, und das aber nicht der Fall ist, gehe ich davon aus, dass der Fehler nicht behebbar ist, weshalb der dreimalige Reparaturversuch wohl nicht nötig sein dürfte.

Wohin wendet man sich?
An den Hersteller?
Oder den Händler?

Indronil Ghosh Thovan „ du mußt beweisen das der mangel von vornerein vorhanden war. Kann ich! Wie...“
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an den händler, die nutzungspauschale suche ich dir raus, ist nur eine simple formel. hab sie aber nicht im kopf, da ich in meiner täglichen praxis das noch nicht anwenden mußte..

Thovan Indronil Ghosh „an den händler, die nutzungspauschale suche ich dir raus, ist nur eine simple...“
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Danke, das wäre echt gut!

Wie ist das, wenn das Gerät Gebrauchsspuren hat.
Lohnt es sich, die ausbessern zu lassen oder eher nicht?