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PC SPEZIALIST und SERVICE

(Anonym) / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Ein Kollege von mir hat bei dem o.g. Filialisten einen 1Ghz ATHLON gekauft und nachdem er eine (original) 98 SE Version darauf installiert hatte,lief zunächst alles bestens.Nach wenigen Tagen schmierte die Kiste immer wieder ab.Er damit zurück zum Laden.Aussage des Technikers:Hardware defekt - wir schicken ein.Das war am 10.01.01

Fragen:

1.) Nachbesserung (Frist setzen,Zumutbarkeit,Wie lange-Wie oft??)
2.) Rückgängigmachung des Kaufvertrages ohne Nutzungsabzug!
3.) Wandlung verlangen-also Umtausch in einwandfreies Gerät?

Was soll er jetzt tun,welche Fristen sind angemessen,wer hat Erfahrung.
Er möchte nicht sofort voll eskalieren mit RA und so.

Danke für jeden Rat.

Olly

OK61@freenet.de

msm9112 (Anonym) „PC SPEZIALIST und SERVICE“
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nachbessern darf der händler nur einmal. wenns dann nicht klappt, muss er in der garantiezeit ein neues gerät zur verfügung stellen. wenn mich nicht alles täuscht ist aus eine nutzungsausfallentschädigung drin. ausserdem kann er die technik nicht angemessen nutzen (sie veraltert ja in der langen zeit).
wie das mit den fristen genau ist, weiss ich nicht

gruß

msm9112

Liebling Kreuzberg (Anonym) (Anonym) „PC SPEZIALIST und SERVICE“
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Dein Kollege sollte m.E. verlangen, daß ihm "anstelle der mangelhaften
Sache eine mangelfreie geliefert wird." ( § 480 Absatz 1, Satz 1 BGB )
Dies aber nur dann, wenn er gerade diesen PC haben wollte.
Da aber die Preise für PC's wie ein Abreißkalender in Bewegung sind,
ist es wirtschaftlich sinnvoller, vom Kaufvertrag zurückzutreten
( = Wandelung des Kaufvertrages gem. § 433, 459, 462, 465, 467, 346
BGB ) und sich den Kaufpreis zuzüglich der 4 %igen Verzinsung seit
Zahlung des Kaufpreises geben zu lassen. Mit diesem Geld kann er sich
einen brandaktuellen neuen PC leisten.