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ARD / ZDF - Vermögensauskunft und Vollstreckung - richtig reagieren

Michael Nickles / 39 Antworten / Baumansicht Nickles
Durchdacht. Am Ort der Gerichtsvollstrecker-Büros in München gibt es auch gleich die "Pfandkammer" und es werden auch gleich die Versteigerungen des Amtsgerichts abgewickelt. (Foto: mn)

Vollstreckungsverfahren bei Rundfunkbeitragsgegnern sind längst ein Normalfall geworden.

Im vergangenen Jahr haben die TV-Unternehmen ARD und ZDF gemäß eigenem Geschäftsbericht bereits fast 900.000 Vollstreckungen beantragt, inzwischen dürfte die Zahl die Millionengrenze überschritten haben.

Unbekannt ist, wie viele neue Vollstreckungen 2015 bereits hinzugekommen sind.

Unbekannt ist die Zahl jener, die aufgrund der Drohungen eingeknickt sind und notgedrungen bezahlt haben - wenngleich eventuell auch nur für eine "Runde" nach dem Motto: eine verlorene Schlacht ist noch lange kein verlorener Krieg.

Hinweis: Ich bin juristischer Laie und nicht in der Lage Rechtberatung zu geben. Dieser Blog-Beitrag ist ausschließlich ein Bericht meiner persönlichen Vorgehensweise und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit.

Bis zum bitteren Ende...

Unbekannt ist auch die Zahl der hartnäckigen Verweigerer die es eisern bis zum "bitteren Ende" aussitzen wollen. Unbekannt ist bislang, wie dieses bittere Ende aussieht. Wer sich der Zwangsgebühr nicht durch "Selbstverbrennung" entziehen will, dem droht im schlimmsten Fall Knast, quasi "Beugehaft".

Dieser ganz besondere Service droht gewiss aber nur bei Extremfällen: dann, wenn die "Vollstrecker" ums Verrecken keine Methode finden irgendwie ans Geld zu gelangen, ein Betroffener einfach hartnäckig bleibt. Und auch diese Spezialbehandlung wird sich nur begrenzt in die Praxis umsetzen lassen: eine "Million" Zahlungsverweigerer kann man nicht einfach in den Knast stecken.

Der Punkt der Entscheidung ist auf jeden Fall dann erreicht, wenn der "gelbe Brief" eines zuständigen Gerichtsvollstreckers (streng Deutsch heißen die "Gerichtsvollzieher", obgleich sie bevorzugt mit "Vollstreckung" drohen) ordnungsgemäß zugestellt ist. Die Rede ist wohlgemerkt von einem wirklich ordnungsgemäß zugestellten Schreiben (wie hier exakt gezeigt). ALLE anderen Schreiben von Service, Co und sonstwas sind irrelevant.

Auf ein "gelbes" Vollstreckungsschreiben muss reagiert werden - sonst nehmen die Dinge einfach vollautomatisch ihren Lauf, es gibt keine Ausreden mehr! Wenn DAS Vollstreckungsschreiben im Postkasten zugestellt wurde, muss also reagiert werden. Wie reagiert wird, hängt von der persönlichen Situation ab, wie man sich zuvor gegenüber dem "Service" verhalten hat.

Wie immer sind die folgenden Dinge nicht als Rechtberatung zu verstehen. Ich bin kein Jurist und kann nur selbst erfahrene und berichtete Dinge zusammenfassen, ohne Anspruch auf deren Richtigkeit.

"Vogel Strauß Nummer":  Es soll Leute geben, die vom Service niemals irgendein Schreiben erhalten haben und folglich auch niemals auf ein Schreiben reagieren konnten, also erstmals durch den "gelben Brief" vom Vollstrecker überhaupt von der Sache erfahren haben.

Vor gut zwei Jahren wurde in Anti-GEZ-Kreisen häufig betont, dass diese Vogel Strauß Nummer (also Kopf in den Sand stecken, von nichts wissen) nicht ratsam ist. Es besteht die Gefahr, dass Gerichte es einfach nicht für glaubhaft halten, dass Dutzende auf normalem Postweg zugestellte Schreiben einfach nicht angekommen sein sollen.

Aktuell liegt mir aber konkret ein Verfahren vor, bei dem diese "Nix gekommen"-Nummer funktioniert hat. Das Amtsgericht hat geurteilt, dass der Bayerische Rundfunk die Beweislast trägt, dass der Empfänger seine Schreiben erhalten hat. Eine reine Auskunft des Rundfunks, man habe die Schreiben verschickt, reicht dem Gericht nicht aus.

Durch die "Vogel Strauß"-Nummer besteht also durchaus eine Chance, dem "Service" eine Arschkarte zu verpassen: alle seine Schreiben (die niemals ankamen) waren dann einfach Papier- und Portovergeudung.

Im Fall der "Vogel Strauß" Nummer kann man die Vollstreckung also einfach mit dem Hinweis abwehren, dass man nie eine Forderung erhalten hat. Das funktioniert ausdrücklich nur dann, wenn niemals irgendein Kontakt mit dem Rundfunksender oder dem Service stattgefunden hat.

"Laufende Klage": Gegen die echten Bescheide des Service wurde Widerspruch eingelegt und irgendwann kam es dann zur Klage gegen die zuständige Rundfunkanstalt. Viele haben bei ihren Schreiben auch jeweils "Aussetzung der Vollstreckung" beantragt.

Auch das ist aber keine Garantie für vorläufige Ruhe, bis das Klageverfahren durch ist. Auch während ein Klageverfahren noch läuft, ist es gängige Praxis das der Rundfunksender schon mal die Vollstreckung einleitet - wie auch bei mir geschehen.

Vollstreckungsschreiben: entweder es wird bis zur Fristsetzung gezahlt oder man muss zu einem Ladungstermin antreten.

Vier Möglichkeiten, nur eine taugt...

Wie auf eine "gelben Brief" eines Vollsteckers reagiert wird, hängt also ein wenig von der individuellen Situation ab. Auf jeden Fall enthält das Vollstreckungsschreiben zwei Dinge:

- einen Zahlungstermin, bis zu dem man die Sache durch Zahlung halt erledigen kann.

- einen Vorstellungstermin, bei dem man antanzen muss wenn man nicht zahlen will um dort eine "Vermögensauskunft" abzuliefern, worauf der Vollstrecker dann seine Nummer durchzieht. Wer sich auf eine Vermögensauskunft einlässt, hat also praktisch verloren: es folgt dann das Kassieren mit der "bequemsten" Methode, beispielsweise Kontopfändung.

Als dritte Möglichkeit bleibt natürlich nichts tun, weder zahlen, noch den Termin beim Gerichtsvollstrecker wahrnehmen. Diese Variante ist grundsätzlich falsch - auch wenn manche das nicht wahrhaben wollen. Der Vollstrecker ist sozusagen eine Maschine. Es interessiert ihn nicht worum es geht, ob es richtig oder falsch, berechtigt oder unberechtigt ist.

Der Vollstrecker hat vom Vollstreckungsgericht einen Vollstreckungsauftrag gekriegt und der wird nach Schema F durchgezogen, basta. Ein Gerichtsvollzieher ist auch nicht in der Lage eine Vollstreckung einzustellen. Die einzige richtige Beschwerdestelle ist das zuständige Vollstreckungsgericht (beziehungsweise die Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts), das den Gerichtsvollstrecker beauftragt hat - und ihn auch zurückpfeifen kann.

Um Zeit zu gewinnen und eine Vollstreckung abzuwehren, sind zwei Schritte nötig, die unbedingt rechzeitig - VOR ABLAUF DES LADUNGSTERMINS - durchzuziehen sind:

Erinnerungsschreiben an das Vollstreckungsgericht/Amtsgericht.

1. Beim Vollstreckungsgericht/Amtsgericht Erinnerung einreichen: der juristische Begriff "Erinnerung" ist sehr missverständlich. Es geht hier nicht im sprachgebräuchlichen Sinne ausdrücklich darum an etwas zu erinnern.

Vielmehr ist damit auch gemeint, auf eine Sache hinzuweisen. An dieser Stelle gilt zu kapieren, dass man es mit verschiedenen Gerichten zu tun hat, beispielsweise Verwaltungsgericht (wo eventuell grad die Klage läuft) und mit dem Vollstreckungsgericht/Amtsgericht (bei dem der Sender die Vollstreckung beantragt hat).

Das Vollstreckungsgericht kommuniziert anscheinend nicht automatisch mit dem Verwaltungsgericht - es weiß nichts von einer aktuell laufenden Klage, mit der die Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragsforderung angefochten wird.

Das Vollstreckungsgericht muss also daran erinnert werden, dass eine Klage läuft und die Vollstreckung daher auszusetzen ist. So eine "Erinnerung" kann recht simpel formuliert werden. In meinem Fall hab ich es so gemacht (wie auch im Bild zu sehen):

Aktenzeichen 135 451 013 / 28 DR DRII-1281/15

Erinnerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Rechtmäßigkeit der Forderung des Gläubigers wurde bislang nicht bestätigt. Ich erinnere hiermit an das laufende Klageverfahren M 6b K 15.274 beim Bayerischen Verwaltungsgericht München.

Hiermit reiche ich deshalb Beschwerde gegen den obigen Vollstreckungsbeschluss ein und weise ihn zurück. Es wird beantragt:

1. die Einstellung der Zwangsvollstreckung

2. das Vollstreckungsersuchen des Gläubigers vom 1.12.2014 zurückzuweisen

3. die Verfahrenskosten dem Gläubiger aufzuerlegen

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Nickles

Da ich sowieso in die Stadt rein musste, bin ich beim Vollstreckungsgericht/Amtsgericht vorbei und hab das Schreiben persönlich abgegeben und eine Eingangsbestätigung erhalten.

Schreiben an meine Gerichtsvollstreckerin mit dem Hinweis, dass beim Vollstreckungsgericht Erinnerung eingereicht wurde.

2. Den Gerichtsvollstrecker über die eingereichte Erinnerung informieren: Generell sollte das Vollstreckungsgericht mit dem beauftragten Vollstrecker kommunizieren, es ist aber ausdrücklich sinnvoll, das selbst zu tun.

Auch das Schreiben an den Gerichtsvollstrecker kann recht kurz gehalten werden (siehe auch Bild):

Aktenzeichen 135 451 013 / 28 DR DRII-1281/15

Erinnerung

Sehr geehrte Frau nnnn,

Im Hinblick auf obige Forderung teile ich erneut meine grundsätzliche Bereitschaft zur Zahlung mit.

Ich habe in der Sache eine Erinnerung beim Amtsgericht München eingereicht, Kopie anbei. Aus diesem Erinnerungsschreiben ist auch ersichtlich, warum eine Zahlung der Forderung aktuell nicht möglich ist: weil die Rechtmäßigkeit der Forderung erst im laufenden Klageverfahren zu klären ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Nickles

Nochmals um Missverständnisse zu vermeiden: an den Gerichtsvollstrecker eine "Erinnerung" einzureichen ist sinnlos - die muss ans Vollstreckungsgericht gehen. Dem  Gerichtsvollstrecker teilt man lediglich mit, dass die Erinnerung bei seinem "Jobgeber" eingereicht wurde. Das Schreiben an den Vollstrecker kann man (rechtzeitig!!!) hinschicken oder - spätestens bis zum Ladungstermin - selbst hinbringen.

Ich habe mich für die persönliche Nummer entschieden. Erwartungsgemäß war die für mich zuständige Gerichtsvollstreckerin freundlich, aber erkennbar entnervt von dem "Rundfunkbeitragszeugs". Ich war sehr vermutlich nicht der Erste, der deswegen vorbeikam.

Mit diesen beiden Schritten ist die "Erinnerung" erledigt und man hat wieder das Entscheidende erreicht: Zeit gewonnen ohne zu zahlen!

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

2014, 9. Dezember: ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

2014, 14. Dezember: ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH

2014, 18. Dezember: ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show

2014, 24. Dezember: ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende

2015, 5. Februar: ARD / ZDF-Gutachten: Endlich Post vom Bundesfinanzministerium

2015, 5. Februar: REPORT: ARD / ZDF: Die Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag Teil 1

2015, 10. Februar: ARD / ZDF - Bescheide mit rechtlich fragwürdigen Unterschriften

2015, 5. März: ARD / ZDF - Der erste Vollstreckungsversuch bei Nickles

2015, 2. April: ARD/ZDF vs Nickles - Vollstreckung und Klage, Zwischenbericht

2015: Nickles vs ARD/ZDF: Strafanzeige gegen ZDF-Intendant wegen Nötigung

2015, 8. August: ARD/ZDF vs Nickles - die Zwangsvollstreckung hat begonnen

 

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gelöscht_265507 Michael Nickles „ARD / ZDF - Vermögensauskunft und Vollstreckung - richtig reagieren“
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Die haben jetzt keine Zeit mehr für dich.

Die haben ein neues Betätigungsfeld: Asylantenheime.

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Olaf19 Michael Nickles „ARD / ZDF - Vermögensauskunft und Vollstreckung - richtig reagieren“
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Aktuell liegt mir aber konkret ein Verfahren vor, bei dem diese "Nix gekommen"-Nummer funktioniert hat. Das Amtsgericht hat geurteilt, dass der Bayerische Rundfunk die Beweislast trägt, dass der Empfänger seine Schreiben erhalten hat. Eine reine Auskunft des Rundfunks, man habe die Schreiben verschickt, reicht dem Gericht nicht aus.

So etwas Absurdes. Die Post ist zuverlässig; in seltenen Einzelfällen kann "mal ein" Brief verlorengehen, aber doch nicht dutzendweise mit immer demselben Absender und Empfänger, immer vorausgesetzt, dass die Anschrift gestimmt hat.

Sollen die Rundfunkanstalten deswegen nun jeden Brief einzeln per Einschreiben verschicken – und gleich bei der KEF eine Gebührenerhöhung beantragen, damit die Solidargemeinschaft der Gebührenzahler diesen Wahnsinn mitfinanzieren kann? *kopfschüttel*

Zeit gewonnen ohne zu zahlen! Was bisher geschah…

Ach Mike, ich liebe deinen schwarzen Humor :-D

Eine furchterregend lange Latte an "Was bisher geschah"-Threads, allesamt ausführlichst ausformuliert, der komplette Papierkrieg mit Beitragsservice, Sender und Behörden, der ganze Verwaltungsaufwand drumherum – aber trotz und alledem: "Zeit gewonnen"...

Fragt sich, was für eine Art Zeit das ist. Lebenszeit kann nicht gemeint sein.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Michael Nickles Olaf19 „So etwas Absurdes. Die Post ist zuverlässig in seltenen ...“
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Hi Olaf,

So etwas Absurdes. Die Post ist zuverlässig

Deine eigene Ansicht ist hier uninteressant. Es liegt nunmal ein konkretes Urteil des Amtsgerichts vor, das eben eine nachweisbare Zustellung fordert.

Fragt sich, was für eine Art Zeit das ist. Lebenszeit kann nicht gemeint sein.

Es gibt sehr viele kluge Köpfe die Widerstand gegen den Zwangsrundfunk in seiner jetzigen Form leisten. Sie opfern ihre Zeit nicht aus Eigennutzen sondern vor allem auch dafür, eine Moderisierung des Rundfunksystems zu erreichen. Und sie kämpfen dafür, dass die nicht mehr gewährleistete Staatsferne der Sender wieder hergestellt und konsequent eingehalten wird. Davon werden alle profitieren beziehungsweise tun das jetzt schon. Es ist also nicht fair, den Einsatz der Widerstandsleistenden als "vergeudete Lebenszeit" zu verhöhnen.

Von einer Diskussion in diesem Punkt bitte ich hier aufgrund von Abschweifung vom Thema zu verzichten. Gerne kannst Du natürlich eine eigene Diskussion beginnen, ob Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag sinnvoll oder Lebenszeitverschwendung ist.

Grüße,
Mike

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Anonym60 Olaf19 „So etwas Absurdes. Die Post ist zuverlässig in seltenen ...“
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In seltenen Fällen? Ich habe leider das Pech in einem Haus zu wohnen sagen wir mal mit der Hausnummer 41 C. Es gibt auch noch 41A, 41B, 41C, 41D, 41E, und 41F. Trotzdem bekomme gelegentlich die Post von den Nachbarn bei mir in den Briefkasten. Selbst die Post von den anderen Wohnungen im selben Haus. Nun ich stecke die Briefe in die richtigen Briefkästen, aber meine Nachbarn scheinen meine in Ablage P zu werfen.

Einmal hätte mich das mehrere tausende von Euros gekostet. Zum Glück gab es da noch ein Erinnerungsschreiben. Ich hatte auch schon Post in meinem Briefkasten wo die Strasse, Hausnummer und PLZ nicht's davon stimme.

Ich finde es sehr gut, das es noch Leute gibt die den da oben mal zeigen wo es lang geht.

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mawe2 Olaf19 „So etwas Absurdes. Die Post ist zuverlässig in seltenen ...“
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Die Post ist zuverlässig

Das ist aber trotzdem noch lange kein (gerichtsfester) Beweis, dass die konkreten Schreiben rechtswirksam zugestellt wurden.

Sonst würde es sowas wie Einschreiben mit Rückschein gar nicht geben.

Gruß, mawe2

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Olaf19 mawe2 „Das ist aber trotzdem noch lange kein gerichtsfester Beweis, dass ...“
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Sonst würde es sowas wie Einschreiben mit Rückschein gar nicht geben.

Das lässt sich genau so gut umdrehen: Nach der Logik dürfte es nur noch Einschreiben mit Rückschein und gar keine gewöhnliche Briefpost mehr geben.

Wie gesagt, dass es in Einzelfällen vorkommt, dass ein Schreiben verloren geht – meinetwegen. Aber nicht ein ganzes Dutzend.

CU
Olaf

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Borlander Olaf19 „Das lässt sich genau so gut umdrehen: Nach der Logik dürfte es ...“
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Wie gesagt, dass es in Einzelfällen vorkommt, dass ein Schreiben verloren geht – meinetwegen. Aber nicht ein ganzes Dutzend.

Das kommt auf die Ursache des Verlustes an: Bei zufälligen Verlusten wäre das schon unwahrscheinlich, aber es kann auch systematische Ursachen geben, z.B. weil Buchstaben hinter der Hausnummer verloren gehen. Wenn dann noch in Haus Nummer 40 und Nummer 40f jeweils ein Herr Meyer wohnt schaut es halt blöd für den Bewohner von 40f aus…

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mawe2 Olaf19 „Das lässt sich genau so gut umdrehen: Nach der Logik dürfte es ...“
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Das lässt sich genau so gut umdrehen: Nach der Logik dürfte es nur noch Einschreiben mit Rückschein und gar keine gewöhnliche Briefpost mehr geben.

Wieso denn? Bei der überwiegenden Mehrzahl der Briefe muss ich ja nicht beweisen, dass ich sie abgeschickt habe. Daher kann man den "gewöhnlichen" Brief (ohne Zusatzleistungen) immer noch gut gebrauchen.

Gruß, mawe2

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Systemcrasher Olaf19 „So etwas Absurdes. Die Post ist zuverlässig in seltenen ...“
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Sollen die Rundfunkanstalten deswegen nun jeden Brief einzeln per Einschreiben verschicken

Warum nicht?

Alle Anderen müssen das doch auch machen.

Die Kosten werden ohnehin auf den Zahlunssäumigen übertragen.

Fragt sich, was für eine Art Zeit das ist

Jede Wette: Du weißt genau, welche Art von "Zeit" damit gemeint ist. ;)

Aufschub, bis die rechtliche Angelegenheit endgültig geklärt ist, möglicherweise erst vor dem Europ. Gerichtshof, falls dieser dafür überhaupt zuständig ist.

Ich habe vor ein paar Monaten übrigens einen Ablehnungsbescheid ganz spezieller Art vom Beitragsservice erhalten.

Als H4-Aufstocker bin ich ja von der GEZ befreit. Wäre ja auch zu blöd, wenn die Arge die Beiträge zahlen müßte. :D

Nun war das bisher so, daß mit jedem neuen Bewilligungsbescheid auch die Freistellung neu beantragt werden mußte. Seit letztem Jahr jedoch nur einmal pro Jahr, was mir wohl entgangen ist.

Also habe ich im Frühjahr einen neuen gestellt.

Der wurde abgelehnt mit folgender Begründung (sinngemäß):

"Die Freistellung kann nicht bewilligt werden, da die Freistellung bereits bis November 2015 bewilligt wurde."

Ist das nicht witzig? :D

Null Toleranz f?r Intoleranz
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Olaf19 Systemcrasher „Warum nicht? Alle Anderen müssen das doch auch machen. Die ...“
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Aufschub, bis die rechtliche Angelegenheit endgültig geklärt ist, möglicherweise erst vor dem Europ. Gerichtshof, falls dieser dafür überhaupt zuständig ist.

Wer sagt uns eigentlich, dass die Angelegenheit nicht schon jetzt und schon längst "endgültig" geklärt ist? Wer hat denn den Europäischen Gerichtshof deswegen angerufen – afaik niemand. Und selbst wenn – meinst du, die Beitragsservice-Verweigerer/Zahlungsboykotteure rollen dann einfach ihre Fähnchen ein und gehen zur Tagesordnung über? Das glaube ich nicht.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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gelöscht_308227 Michael Nickles „ARD / ZDF - Vermögensauskunft und Vollstreckung - richtig reagieren“
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Für mich ist das Thema erfolgreich durch. Habe letzte Woche den Bescheid bekommen, daß meine Zwangsanmeldung gelöscht und die "geschuldete" Summe storniert wurde.

Das aufgrund des ersten und einzigen Wisches des NDR, der eine Widerspruchsmöglichkeit ausdrücklich vorgesehen hatte. den Rest davor hatte ich ignoriert.

Gut, bei mir lag die Sache insofern einfacher, weil ein Familienmitglied leider den Beitrag abdrückt, und das kann ich ihm auch nicht verbieten. Zumindest war es eine spaßige Angelenheit, den GEZ-Nachfolgeabzockern die Aktion zu teuer und unbequem wie möglich zu machen.

Der übrigen Innung und insbesondere Michael wünsche ich viel Erfolg beim weiteren Vorgehen.

Gruß

Hubackel

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gelöscht_322130 gelöscht_308227 „Für mich ist das Thema erfolgreich durch. Habe letzte Woche den ...“
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. . . danke Hubackel für die Wünsche und den Beistand; . . . werden wir haben.

PS: ein Bekannter, der seit 10 Jahren unter Gerichtsbetreuung steht, wurde bis aufs Blut genervt, denn sein Betreuer, (er darf ja nicht angeschrieben werden) lehnte jegliche Anschreiben und Zahlungen vorher ab, da eine 100%ige Minderung der Lebensqualität besteht; (er zwar eine Wohnung hat, aber mehr in der Klinik ist, als in der Wohnung) Als er vor paar Wochen über den städtischen Vollstrecker eine Vorladung bekam, ging Diese sofort zurück an den BS, denn der städtische Vollstrecker will und darf nicht über den Betreuer/ dem Gericht handeln. Auch die zuständige Richterin wies alle Anschreiben mit einem Hinweis zurück, aber der BeitragsService ignorierte bis dato alles ! Jetzt wird von Amtswegen gegen den BS eine einstweilige Verfügung erlassen, wegen Nichtbeachtung der richterlichen Anweisungen, da ER sich nicht selbst "wehren" kann, da er nur ein paar Menschen um sich hat, und die auch nicht immer zulässt.

mal schauen was da noch so passiert.

Der BS ist wie eine Seuche, aber die Pocken & Pest wurden auch ausgerottet !!!

Der Futzi Marmor will mehr Geld haben, "Gute Programme kosten Geld" ??? . . .  also lohnt sich der Widerstand um so mehr, denn die zigzig Milliarden werden nie reichen, es wird mehr und mehr, wie in einem Selbsbedienungsladen.

Mal abwarten, wenn anerkannte "Asylbewerber" eingegliedert sind, ob die auch so einfach zahlen werden. Ein Großteil der strenggläubigen Muslime "sind befreit", da der § 4 Abs. 6 RBStV aus religiösen und Gewissensgründen, zutrifft.

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gelöscht_321935 Michael Nickles „ARD / ZDF - Vermögensauskunft und Vollstreckung - richtig reagieren“
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Hallo Michael, 

Du schriebst: "Der Vollstrecker ist sozusagen eine Maschine. Es interessiert ihn nicht worum es geht, ob es richtig oder falsch, berechtigt oder unberechtigt ist."

Was könnte mir der Maschine passiert sein, die mich in ihr Büro zitiert hat? Ist die kaputtgegangen? Oder der Sprit alle? Seit März diesen Jahres hat sie nix mehr von sich hören lassen.

Ich bin auch kein Jurist (im Gegensatz zu vielen Anderen hier im Forum), und was ich hier schreibe, beruht auf meinen Erfahrungen. Und nix tun, oder wie Du es ausdrückst, Vogel Strauß Nummer, ist das beste was man tun kann. Man verschwendet nicht seine Zeit und braucht dennoch nix zu bezahlen.

MfG

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Alpha13 gelöscht_321935 „Hallo Michael, Du schriebst: Der Vollstrecker ist sozusagen eine ...“
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Zu glauben, das das auf Dauer so läuft benötigt schon ne gehörige Menge Ignoranz...

Die Mühlen mahlen immer, nur manchmal halt recht langsam!

Der Exekutor steht irgendwann auch vor deiner Tür und u.U. gleich mit nem Durchsuchungsbeschluss und da wünsche Ich viel Spaß!

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Alpha13 Nachtrag zu: „Zu glauben, das das auf Dauer so läuft benötigt schon ne ...“
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Und wenn du Ihn auch dann nicht rein läßt und auf Durchzug schaltest, dann kommt kurz darauf die Polizei und überzeugt dich eines besseren!

Die Durchsuchung und Pfändung läuft übrigens auch in deiner Abwesenheit und die Offnungskosten darfst du natürlich auch zahlen!

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Olaf19 Alpha13 „Und wenn du Ihn auch dann nicht rein läßt und auf Durchzug ...“
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Die Durchsuchung und Pfändung läuft übrigens auch in deiner Abwesenheit und die Öffnungskosten darfst du natürlich auch zahlen!

Ist einem Nachbarn von mir vor einigen Jahren passiert. Der Gerichtsvollzieher hat wie ein Irrer mit der Faust gegen die Tür geballert; ich dachte erst, ich muss die Polizei holen. Mich hat er dann noch dumm angeblökt, wieso ich ihn nicht reingelassen hätte, also unten ins Treppenhaus, nachdem er deswegen bei sämtlichen Nachbarn geklingelt hatte.

Kurz darauf wurde dann die Tür gewaltsam geöffnet und später "amtlich versiegelt".

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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gelöscht_321935 Alpha13 „Zu glauben, das das auf Dauer so läuft benötigt schon ne ...“
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Ich hoffe daß du Recht hast, und er den richterlichen Beschluß (nicht Durchsuchungsbeschluss) auch gleich dabei hat, sonst kann er gleich wieder umdrehen. Wir sind viele und es werden sicher Zeugen und eine Kamera dabei sein.

Aber es ist sehr beruhigend zu wissen, daß die GEZ immer noch ein Heer von Bloggern beschäftigt. Wenn die pfänden könnten, bräuchten die euch nicht. Es fällt fast nicht auf. Zwinkernd

Guten Abend!

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Alpha13 gelöscht_321935 „Ich hoffe daß du Recht hast, und er den richterlichen Beschluß ...“
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http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Antrag_Erlass_richterliche_Durchsuchungsanordnung.pdf?__blob=publicationFile

https://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/ps-98-14.htm

Richterliche Durchsuchungsanordnung heißt die janz korrekt und wird defintiv auch Durchsuchungsbeschluss genannt, wenn man schon Korinthen kacken will, dann sollte man schon etwas Ahnung haben und da ist bei dir nur ein Vakuum!!!

Und deine Zeugen sind natürlich immer da...

Viel Spaß und

EOD

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Olaf19 gelöscht_321935 „Ich hoffe daß du Recht hast, und er den richterlichen Beschluß ...“
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Wir sind viele und es werden sicher Zeugen und eine Kamera dabei sein.

...und was bringt das genau?

Aber es ist sehr beruhigend zu wissen, daß die GEZ immer noch ein Heer von Bloggern beschäftigt. Wenn die pfänden könnten, bräuchten die euch nicht.

Der logische Zusammenhang erschließt sich mir nicht.

Selbstverständlich können die pfänden. Der Gesetzgeber hat die Rundfunkgebühr festgelegt. Wenn die jemand nicht zahlen will, warum sollten die Rundfunkanstalten dann einfach die Achseln zucken und sagen "fällt aus wegen ist nicht"?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Alpha13 Olaf19 „...und was bringt das genau? Der logische Zusammenhang ...“
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Moralische und praktische Unterstützung beim rumtrollen und Exekutor ärgern natürlich, Kindergarten halt!

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gelöscht_305164 Alpha13 „Moralische und praktische Unterstützung beim rumtrollen und ...“
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Exekutor ärgern

Macht man nicht.

Der/Die kündigt den Besuch an.

Dann redet man über Cash/Ratenzahlung/Offenbarungseid.

Wenn man die letzte Warnung irgendwie übersehen sollte, wird die Bude aufgemacht.

Mein Lieblingsgerichtsvollzieher wird sich demnächst bei mir melden: Brauche €   X,XX für die GEZ. 

Wird genickelt.

Dann geht es wieder los.

Und ich lache.

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gelöscht_322130 gelöscht_305164 „Macht man nicht. Der/Die kündigt den Besuch an. Dann redet man ...“
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Hallo Fröschlein, darf ich dann auch mitlachen ? Lächelnd

. . . natürlich NICHT über Dich !

. . . übersehen sollte, wird die Bude aufgemacht.

ich freue mich, wenn zu mir mal einer ungebeten kommt, das Haus aufmachen will, der KLEBT fest, denn diese Sicherungsmaßnahme ist mit  ? Weinend  ausgestattet ! wenn man die Anlage nicht per Funk vorher ausschaltet ! - wir tragen immer am Handgelenk Sender, die uns "erkennen", sich dann die Anlage abschaltet. Hinweise sind an allen Scheiben, (natürlich nicht mit der genauen Überraschung) von außen gut sichtbar. Wer sich also an dem Haus zu schaffen machen will, sollte sich das gründlich überlegen. Wer das überwinden konnte, der sollte sich nicht in Sicherheit wiegen, denn das Haus hat noch einiges, sehr unangenehmes zu bieten. In unserem Haus und dem abgeschlossenen Grundstück, sind diese Sicherheitsmaßnahmen verbaut; keinem "Fremden" kann etwas passieren, wenn er nicht einbricht ! - Ebenfalls kann Tieren nichts passieren, da sie keine "Werkzeuge" oder "Schlüssel" benutzen.

Das alles wurde nach mehrfachen Einbrüchen um/eingebaut, da sich immer mehr osteuropäische Banden, nahe der Autobahn gelegen, an unserem Eigentum vergriffen haben. Es wurde zwar mal ein weiterer Versuch gestartet; auf der Ü-kamera sah es richtig lustig aus, damit haben sie nicht gerechnet, seit dem haben wir ruhe. - Es ist zwar keine Luxuskarosse, die SIE  ja in wenigen Minuten knacken können.   -  

Das nur mal nebenbei.

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gelöscht_305164 gelöscht_322130 „Hallo Fröschlein, darf ich dann auch mitlachen ? . . . natürlich ...“
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wenn zu mir mal einer ungebeten kommt

Der Gerichtsvollzieher kommt mit Sicherheit ungebeten, jedoch nicht ohne Ankündigung. Für die Grundlage seines Auftrages hat man selbst gesorgt...

Post ignoriert? Gerichtsschreiben ungelesen abgeheftet? Achja, der Briefkasten ist beraubt worden!

Ein ruhiges Gespräch kann da hilfreich sein, die Leute haben durchaus gute Ratschläge auf Lager. Das sind Realisten.

Der Vergleich mit Verbrechern aller Art ist vollkommen daneben.

Deine Sicherheitsmaßnahmen sind evtl. sinnvoll, in meinem Lebensraum reicht der Ruf eines Brutalmotorikes sowie die Kenntnis über meinen durchaus rührenden Lebenslauf.

Hin + wieder randaliert hier im Forum ein Kampfsportler ähnlicher Qualität.

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Olaf19 gelöscht_322130 „Hallo Fröschlein, darf ich dann auch mitlachen ? . . . natürlich ...“
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Zwischen dem Vollstreckungbeamten und osteuropäischen Einbrecherbanden gibt es allerdings einen klitzekleinen Unterschied: die Bande, die sich unrechtmäßig an eurem Haus zu schaffen gemacht hat, wird unverrichteter Dinge wieder abziehen, was auch immer ihr da an "Todesautomaten" installiert habt. Ansonsten werden die schön die Füße still halten, denn andernfalls müssten die sich ja selbst anzeigen.

Der Vollstreckungbeamte, der sich rechtmäßig an eurem Haus zu schaffen gemacht hat, dürfte da wohl etwas anders reagieren...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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gelöscht_322130 Olaf19 „Zwischen dem Vollstreckungbeamten und osteuropäischen ...“
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. . . Olaf, ich meinte ja nur ein Beispiel hier gegeben zu haben.

Natürlich sind Vollstrecker etwas anderes, als osteuropäische Einbrecher.

Ich bekam ja bis dato nicht einmal ein Schreiben vom Vollstrecker, geschweige einen rechtmäßigen Bescheid vom BS / NDR, nur die lapidaren Schreiben vom BS sind nicht mal die Zeit wert, die man aufwendet. Ignorieren ist wie öfters hier erklärt, natürlich nicht richtig, antworten sollte man unbedingt. Sie bieten ja an, ich solle mich per Telefon mit dem BS in Verbindung setzen, um den "Zustand" zu klären, aber das werde ich nicht machen, denn NUR schriftliches zählt, alles andere ist Mist. Sie haben zwar meine Daten, aber irgend etwas hält sie vom "Angriff" auf uns ab. 

Nach Erwerb der jetzigen Einrichtung, ist es zum damaligen Haus eine "Festung" "Todesautomaten" sind es nicht, aber "wirksame Abschreckungen" schon. Wie wollen DIE denn ohne Gefahr ins Haus kommen ? es sind 1 Meter dicke Mauern, außen ist die Fensterbankhöhe ca.1,80 Meter, unser Grundstück ist ca. 28000 m², umzäunt mit 3 Meter hohem Sicherungsgittern, das dort auch nicht ohne Gefahr überwunden werden kann. Auf dem gesamten Areal wohnen noch 3 andere Eigentümer. Es war eine ehemalige Militäreinrichtung, die wir damals anteilig erworben haben. Am Eingang steht kein Wachposten mehr, Cool der wurde mit entsprechendem Tor versehen, natürlich auch nicht ohne Risiko zu überwinden.

Ich erkundigte mich mal beim Fachmann für Türöffnungen, der lehnte dankend ab und meinte: wer sich an so etwas ran wagt, der ist lebensmüde. - Damit sind sie selber verantwortlich, was sie tun wollen.

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De_prodigo_Filio gelöscht_322130 „. . . Olaf, ich meinte ja nur ein Beispiel hier gegeben zu haben. ...“
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Es ist schon sehr verwunderlich, welchen Unsinn manche Leute hier schreiben. Glaubst du wirklich, dein Zaun interessiert die Behörden auch nur im Geringsten? Wenn die deiner habhaft werden wollen, dann geht das schneller als dir lieb ist, dein Versteckspiel zeigt mir nur, das du noch nicht erwachsen bist, fern ab der Realität.

Einen schönen Tag noch

Als Kinder mussten wir immer auf harten Holzb?nken in der Schule sitzen, nur der Stuhl der Lehrerin war weich und warm...
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gelöscht_322130 De_prodigo_Filio „Es ist schon sehr verwunderlich, welchen Unsinn manche Leute hier ...“
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Es ist schon sehr verwunderlich, welchen Unsinn manche Leute hier schreiben.

Unsinn ??   wieso ??   ich schreibe nur, was bei uns jetzt die Realität ist !

wir verstecken uns NICHT, nur weil uns "keiner greift", liegt doch nicht an uns.

Warum ziert sich der BS so ? . . . mit Telefon Kontakt aufnehmen ?

{ { 

Der  Schutz  der  Landesminister,  der  den  ÖRRs  sein  wiederkehrendes, jährliches  "Dasein"  zollt,  sitzt  selber  in  Aufsichtsgremien  und  Vorständen,  füllen  sich  auch  die  Taschen  von  den  zig  Milliarden  Euros.

Es lehnen sich  jetzt immer mehr und mehr Millionen Bürger auf, wie, ist für manche nicht ersichtlich, aber sie wollen Infos und Hilfestellungen, wie man es anfängt und durchzieht !   Wenn das korrupte - BS - System gekippt werden soll, sind solche Maßnahmen nötig, so wie die Rundfunkfritzen es ja auch abziehen ! . . . 

z.B.: Herr Lutz Marmor - einfach mal nach den restlichen Milliarden greifen, wann immer sie lustig sind. Fragt mal einer, wie es der fleißigen, schuftenden Bevölkerung geht ?  NEIN ! 

. . . die, die sich die Diäten, Gehälter und Bonis erhöhen, haben die Lobby an sich.

} }

Ein vernünftiges Anschreiben, eine vernünftige Anfrage am Tor, kann es öffnen, oder auch nicht. Es kommt darauf an: wer, wie und weshalb man uns die Zeit stehlen will.

Über einen (lt: GG, BGB, StGB) rechtlichen, geordneten Weg ist das immer möglich, nur was der BS abzieht, passt auf keine Kuhhaut. Wenn die damaligen "Eintreibe" zu heutiger Zeit noch kämen, hätten sie mächtig Probleme, das Grundstück ohne Schaden zu betreten oder zu verlassen;

nicht einfach mal so den Fuß in die Tür stellen; einfach mal so auf das Grundstück kommen, in die Fenster schauen u.s.w. , würde dementsprechende Maßnahmen auf sich ziehen. Wir als Hausherren, haben Rechte, die mancher Bürger nicht weiß oder wusste, das sich solche "Geldeintreiber" strafbar machen/ten, sie man von Grundstück verweisen hätte können.

=>>   Darüber gab es genug gültige, standfeste Gerichtsurteile !   <<=   von   Richtern,   die   einen   Arsch   in   der   Hose   haben !!!

Ich schreibe hier nicht von echten Behörden, die sich ja anmelden, per Brief oder am Tor: 

1. Gericht, die schreiben uns an:  wir gehen hin oder Stellungnahme über Anwalt . . .

2. wenn ein "echtes, rechtsgültiges" Schreiben über den Postboten abgegeben wir: Gang zum Anwalt . . . dann Anschreiben zum Gegner !

Natürlich kann die "Behörde", wenn sie will, ohne Probleme zu uns kommen, aber so ohne eine "unförmliche" vorherige Nachricht, einfach mal so "einsteigen", ist nicht anzuraten.

Was hat das alles mit erwachsen sein Zutun ? Ich bin bestimmt älter wie Du oder die anderen Pessimisten hier.

. . . auch wenn Ihr mich mit noch so vielen MINUS - Bewertungen rügen wollt, ändert es nichts an den Tatsachen & meiner Meinung !

Ich stehe, vertrete und setze meine Meinung durch ! 

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Olaf19 Alpha13 „Moralische und praktische Unterstützung beim rumtrollen und ...“
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Moralische und praktische Unterstützung beim rumtrollen und Exekutor ärgern natürlich, Kindergarten halt!

Fürchte ich auch... ich wollte es nur noch einmal wissen.

Übrigens hat Heselnut mir auf seine Weise geantwortet – er hat seinen Nickles-Account gelöscht. So kann man es natürlich auch machen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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gelöscht_322130 Olaf19 „Fürchte ich auch... ich wollte es nur noch einmal wissen. ...“
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. . . ich glaube, Olaf, ich werde nicht so einfach aufgeben, denn meine Meinung kann mir keiner nehmen, ich bleibe fest. - Heselnut wird schon wieder kommen.

Sicherlich kann auch ich mal Fehler machen, da lasse ich mich verbessern, aber nur ohne Beleidigungen oder so. Ich beleidige auch niemanden, . . . wenn es doch mal irgendwie passieren sollte, stehe ich zu einer Entschuldigung !

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Olaf19 gelöscht_322130 „. . . ich glaube, Olaf, ich werde nicht so einfach aufgeben, denn ...“
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denn meine Meinung kann mir keiner nehmen, ich bleibe fest.

Nun ja – Meinungen sind wie Nasen, jeder hat eine ;-)

Natürlich kannst du die Meinung vertreten, dass eine ent-individualisierter, von der Allgemeinheit zu tragender Rundfunkbeitrag(= ohne greifbare Gegenleistung) im Gegensatz zur früheren einzelfall- und nutzungsbezogenen Rundfunkgebühr (= an konkrete Gegenleistung gebunden) eine Ungerechtigkeit bedeutet. Dafür haben wir Meinungsfreiheit, und mit der Überlegung stündest du auch nicht allein da. Meine Meinung zu diesem Thema ist von deiner gar nicht soo weit entfernt.

Die Schlussfolgerung, den Beitrag deswegen nicht zu zahlen, finde ich dagegen etwas befremdlich. Man könnte z.B. auch die Meinung vertreten, dass Einkommensteuer und Sozialabgaben ungerecht sind – trotzdem kann man die vom Arbeitgeber nicht zurückfordern. Oder im Supermarkt an der Kasse die 19% Umsatzsteuer rausrechnen und nicht bezahlen, weil man die irgendwie nicht einsieht. Oder sich beim Tanken die Mineralölsteuer klemmen...

Nur beim Rundfunkbeitrag meint jeder, er könne "Selbstjustiz" betreiben – finde ich irgendwie seltsam. Klar, rein formal kann man den Beitrag einfach nicht zahlen, das geht in meinen o.g. Beispielen nicht. Müsste dann aber nicht der Shitstorm gegen Mwst. & Co. um so größer sein? Davon hört man gar nichts.

Vollends abstrus finde ich in diesem Zusammenhang deine Beschreibung bzw. Andeutungen der Absicherung deines Eigenheims. Gegen Einbrecher mag das ja ganz in Ordnung sein. Aber ein "heimischer Schutzwall" um deinerseits Gesetze nicht einhalten zu müssen, verbunden mit dem Glauben, dass sich der Staat dem schon beugen wird? Hmmm... ich fürchte, das wird schlimm enden.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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gelöscht_265507 Olaf19 „Nun ja Meinungen sind wie Nasen, jeder hat eine - Natürlich ...“
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@ Olaf19

Moin.

Deine Erklärungen sind gut.

Betrachten sollte man das einfach wie eine Bio-Tonne.

Auch wenn ich keine will, weil ich einen Komposthaufen besitze, so muss ich doch die Grundgebühr zahlen.

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gelöscht_84526 gelöscht_265507 „@ Olaf19 Moin. Deine Erklärungen sind gut. Betrachten sollte man ...“
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Betrachten sollte man das einfach wie eine Bio-Tonne. Auch wenn ich keine will, weil ich einen Komposthaufen besitze, so muss ich doch die Grundgebühr zahlen.

Bei uns nicht. Hier bezahlt man nur die Gebühr für die Restmülltonne.

Eine Biotonne kann man sich zusätzlich bestellen, ist aber kein "Muss"! Und wenn man keine Biotonne hat, dann braucht man auch nicht dafür bezahlen

Gruß

Heinz

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gelöscht_265507 gelöscht_84526 „Bei uns nicht. Hier bezahlt man nur die Gebühr für die ...“
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Das liegt an den regionalen Gebührenordnungen.

Die Müllwagen fahren bei uns im Wechsel alle 14 Tage für Bio und Restmüll.

In den Sommermonaten, und das ist eine gute Sache, fahren die Bio-Müllwerker sogar jede Woche.

Fazit:

Ob ich fernsehe oder nicht, ob ich Bio habe oder nicht, bezahlen muss ich auf jeden Fall. :O(

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gelöscht_84526 gelöscht_265507 „Das liegt an den regionalen Gebührenordnungen. Die Müllwagen ...“
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Das liegt an den regionalen Gebührenordnungen.

Das ist schon klar.... :-)

Bei uns wird Restmüll und "Gelbe Säcke" (demnächst wird umgestellt auf "Gelbe Tonne") alle 14 Tage und Papier (Blaue Tonne) alle 4 Wochen.

Eine Besonderheit ist allerdings, dass "Gelbe Säcke" in den Wintermonaten nur alle 4 Wochen abgeholt werden. Warum und weshalb das so ist und wer sich diesen Unsinn ausgedacht hat, weiß hier kein Mensch. Als wenn man in den Wintermonaten weniger "Wertstoffe" produziert.

Gruß

Heinz

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gelöscht_265507 gelöscht_84526 „Das ist schon klar.... :- Bei uns wird Restmüll und Gelbe Säcke ...“
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Bio-Müll stinkt im Sommer mehr als im Winter.

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gelöscht_84526 gelöscht_265507 „Bio-Müll stinkt im Sommer mehr als im Winter.“
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Aber warum werden die gelben Säcke dann im Sommer alle 2 Wochen und im Winter nur alle vier Wochen abgefahren? Das ist das große Rätsel!

Gerade in der Weihnachtszeit hat man doch mehr Verpackungsmüll als zu anderen Jahreszeiten. Und auch ansonsten hat man von diesem Verpackungsmüll doch im Winter nicht grundsätzlich weniger als im Sommer.

Das geht soweit, dass der Müllwagen, mit welchem die gelben Säcke abgeholt werden, im Winter mehrmals eine "Zwischenleerung" machen muss, d.h., dass er zwischendurch mal zur Deponie fahren muss, weil der das Zeug, was sich in 4 (anstatt zwei) Wochen angesammelt hat, gar nicht auf einmal mitbekommt. Außerdem muss man ja zu Hause erstmal den Platz dafür haben, den Verpackungsmüll bzw. die gelben Säcke von 4 Wochen zu lagern. Problematisch wird das vor allen Dingen dann, wenn man in einer kleinen Mietwohnung wohnt....

Gruß

Heinz

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gelöscht_322130 gelöscht_265507 „@ Olaf19 Moin. Deine Erklärungen sind gut. Betrachten sollte man ...“
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so muss ich doch die Grundgebühr zahlen.

natürlich haben wir auch Müll, also auch Grundgebühr . . . wir bekommen Verrechnung mit den Wertstoffsammlungen (Papier, Glas), die man gegen rechnet. Wertstoff von Gelben Säcken ist sowieso teils Betrug am Verbraucher. Riesige LKWs kommen, (LT, HU, BG, RO) laden die gepressten Säcke ein, und ab geht es in die Verbrennung der Zementwerke. Bilder hatte es mal in einigen Zeitungen gegeben, aber die "Politik" hatte diese sofort verboten, weiter zu veröffentlichen !   soviel dazu.

Bio-Tonnen haben wir nicht, weitläufige Nachbarschaft hat Landwirtschaft, dort haben wir zutritt, können unseren Bio-Abfall entsorgen.  -  Also keinen bedarf einer Tonne.

Deine Erklärungen sind gut.

Olaf19 seinen Erklärungen stimme ich größten teils zu.  -  Abschottung vor den Behörden, (den Gesetzen) ist es auf keinen Fall, die können selbstverständlich, mit Anmeldung kommen.

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gelöscht_322130 Olaf19 „Nun ja Meinungen sind wie Nasen, jeder hat eine - Natürlich ...“
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Hallo Olaf19,

ich stimme Dir in fast allem zu, nur das mit dem "Beitrag" ist für mich und auch Millionen anderer Menschen, so ein Thema für sich.

Ich hatte es schon viele Male hier beschrieben:

1. Politik ferne muss garantiert sein !  -  Landesminister schaffen "in Symbiose" das ÖRR Dasein, sitzen in Aufsichtsräten.  -  ist es also nicht !

2. Wenn es so wie früher sein würde, wer kein Gerät hat, zahlt auch nichts. Das liegt dann an den Sendern selber, wenn sie etwas "verkaufen" wollen, was Geld kostet, muss man es "schützen" um ungerechtfertigten Zugriff zu vermeiden ( Sky u.s.w. ) sie stellen das aber so dar, einen AUFTRAG  auf BILDUNG  und  GRUNDVERSORGUNG zu haben . . . mit so vielen Sendern ? ? und sich nur an QUOTEN zu orientieren ? ?  -  NEIN, so nicht !

3. Eine Zwangs-Rundfunk-Finazierungs-Abgabe ist nicht der richtige Weg, denn damit sind keine Unterschiede, vom NORMALO zum Millionär, der bestimmt 10 Fernseher leisten kann. Wenn jetzt einer wieder kommt, mit sich befreien lassen, der soll´s sein lassen, denn befreien kann man sich kaum noch ! wenn u.A. auch Behinderte,  Taubblinde u.s.w. zur teils/Zahlung verpflichtet werden, nur weil man eine Wohnung hat, einem von staatlicher Seite unterstellt wird: wer eine Wohnung hat, hat auch "Rundfunk"

4. Diese ewigen Erhöhungen sind nicht gerechtfertigt, denn die KEF steckt auch voller "Schmarotzer" die denen positiv zu tragen.

5. Wenn man solch System kippen will, sind Maßnahmen nötig, die auch greifen; nicht wie manche meinen, weiter zu zahlen, bis sich etwas ändert, dann  ändert man nichts damit, weil es so weiter läuft ! 

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Michael Nickles gelöscht_321935 „Hallo Michael, Du schriebst: Der Vollstrecker ist sozusagen eine ...“
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Ja. Das mit dem einfach nicht reagieren kann durchaus eine ganze Weile klappen, aber kaum ewig. Ob ein Gericht es abkauft, dass angeblich nie Post kam, ist eine individuelle Entscheidung.

Grüße,

Mike

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