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News: Streaming mit Filesharing verwechselt

Pornoabmahnungswelle vermutlich durch Justizirrtum ausgelöst

Michael Nickles / 19 Antworten / Baumansicht Nickles

Die aktuelle Pornoabmahnungswelle sorgt für heftige Schlagzeilen, Diskussionen und Empörung, das Pressecho ist gewaltig. Am Wochenende wurde die Zahl der bereits abgemahnten auf Tausende eingeschätzt, inzwischen ist bereits von Zehntausenden die Rede, die für das angebliche Angucken von Pornos auf dem Streaming-Portal Redtube eine oder mehrere saftige Rechnungen gekriegt haben.

Redtube: Unter dem Logo oben links wird unverändert mit "Home of free porn videos" geworben, also mit "kostenlosen Pornos".

Das öffentliche Interesse an der Geschichte ist inbesondere deshalb enorm, weil die Abmahnungsumstände diesmal besonders dubios sind.

Denn: erstmals wurden die Betroffenen nicht in den üblichen (riskanten) P2P-Tauschbörsen "geschnappt", sondern auf einem Streaming-Portal, bei dem Videos einfach live in ein Videofenster im Browser übertragen werden.

Solche Streaming-Portale gibt es wie Sand am Meer und sie sind Daten-Einbahnstraßen. Wer dort irgendwas guckt, verbreitet das "Werk" nicht selbst weiter.

Damit Nutzer irgendwelcher Dienste im Internet ermittelt werden können, muss ein Klagender ermitteln, welche Menschen hinter den jeweils ermittelten IP-Adressen stecken.

Dazu braucht es eine richterliche Anordnung an den jeweiligen Internetanbieter, damit der die Adresse der Betroffenen rausrückt. Die Welt verweist in ihrem Bericht auf die Anwaltskanzlei Wedermann/von Rüden, die inzwischen mehrere hundert betroffene Redtube-Besitzer vertritt.

Nach einer heutigen ersten Akteneinsicht beim Landgericht Köln soll sich ergeben haben, dass vor allem Nutzer der deutschen Telekom abgemahnt wurden. Die Kölner Richter sollen geurteilt haben, dass eine Rechtsverletzung des §19 UrhG vorliegt, wegen unbefugten   öffentlichen Zugänglichmachens des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse.

Ganz offensichtlich haben die Richter eine Streaming-Plattform also mit einer Tauschbörse verwechselt. Aus Sicht der Welt haben die Richter damit ihr mangelndes technisches Verständnis offenkundig gemacht, es hätte nicht dazu kommen dürfen, dass die Telekom zur Herausgabe der Daten aufgefordert wurde.

Aktuell wird bereits davon ausgegangen, dass es nicht bei der Telekom bleibt, weitere Internetanbieter zur Herausgabe von Nutzerdaten gezwungen werden.

Michael Nickles meint:

Vielleicht haben die Anwälte der klagenden Partei ihren Antrag geschickt formuliert und die Richter sind deshalb drauf "reingefallen" von einem typischen Tauchbörsen-Vorfall ausgegangen. Wenn das so war, dann lasse ich das dennoch nicht gelten.

Wenn Richter über IT-Sachen entscheiden, dann sollen sie verdammt noch mal wenigstens einen blassen Dunst haben, was sie tun. Aber in Deutschland ist es halt normal, dass Richter unberührbar sind - egal, als wie katastrophal inkompetent sie sich herausstellen. Ein Richter, der eine Streaming-Plattform mit einer Tauschbörse verwechselt, ist auf jeden Fall in IT-technischer Hinsicht eine Nullnummer.

Als Journalist muss ich für jeden Buchstaben den ich schreibe gerade stehen, bei Irrtümern  mit fatalen finanziellen Konsequenzen rechnen. Das fordere ich auch für richterliche Fehlentscheidungen.

Wegen der Redtube-Geschichte wird es gewiss noch viel zu berichten geben. Betroffenen rate ich nach wie vor (so sie eine Rechtschutzversicherung haben), die Sache von einem Anwalt erledigen zu lassen und auch Strafanzeige zu erstatten. Wer keinen Rechtsschutz hat, der hat verloren. Der muss dann halt den vertretenden Anwalt blechen und kriegt diese Kosten gewiss nicht erstattet. Das ist das wirklich Dreckige bei diesen Geschichten.

Ich hatte selbst kürzlich den Fall, dass mich ein Unternehmen wegen einer News auf Nickles.de auf Unterlassung verklagt hat. Mein Anwalt hat den gegnerischen Anwalt gebeten, seinem Klienten die Aussichtslosigkeit der Klage zu vermitteln und Ruhe zu geben. Das ist dann auch so passiert, weil die Klage wirklich sinnlos war. Blöderweise hat mich mein Anwalt rund 1.500 Euro gekostet.

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HarriGeorgeson1 Michael Nickles „Pornoabmahnungswelle vermutlich durch Justizirrtum ausgelöst“
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Lieber Michael,

auch Du solltest wissen, dass beim Rechtsschutz das Internetrecht ausgeklammert ist - leider.

Habe aber für alle die, die auf eine solche Abmahnung warten oder schon betroffen sind ein von einem Rechtsanwalt aufgesetztes Blanco-Formular, dass mir bislang jegliche Kosten erspart hat. ;-)

In diesem Sinne 

Harri

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Michael Nickles HarriGeorgeson1 „Lieber Michael, auch Du solltest wissen, dass beim ...“
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dass beim Rechtsschutz das Internetrecht ausgeklammert ist

ich gestehe, dass mir das nicht bekannt war und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Pauschal bei allen Versicherungen so ist. Die Frage dabei ist ja schon, was "Internetrecht" ist.

Grüße,
Mike

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jueki Michael Nickles „ich gestehe, dass mir das nicht bekannt war und ich kann ...“
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...und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Pauschal bei allen Versicherungen so ist

Doch. Ich habe zielgerichtet nach einer rechtsschutzversicherung gesucht (bzw suchen lassen) welche dies beinhaltet.
Es konnte keine (in D) gefunden werden.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Michael Nickles jueki „Doch. Ich habe zielgerichtet nach einer ...“
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Da fragt man sich, für was man so eine Rechtschutzvericherung überhaupt noch braucht.

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jueki Michael Nickles „Da fragt man sich, für was man so eine ...“
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Da fragt man sich, für was man so eine Rechtschutzvericherung überhaupt noch braucht.

- zum Beispiel, wenn es um Knallerbsensträucher und Maschendrahtzäune geht oder der Nachbar einen provokatorisch wirkenden Pups vor Deiner Garagentür fahren lies und ähnliches.

Jürgen

 

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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torsten40 Michael Nickles „Pornoabmahnungswelle vermutlich durch Justizirrtum ausgelöst“
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Wer Hartz IV bekommt, kann sich ein "anwaltsschein" vom Gericht holen. Dann ist die Beratung kostenlos, und durch Prozesskostenbeihilfe sogar das Gerichtsverfahren

Darf man eigendlich noch Abzocktrolle schreiben, oder wird das auch reglementiert?

Und, die Unbestechlichkeit der Richter steht natürlich völlig ausser Frage.. Wobei grade die in Köln nicht so blöde sind, wie die tun wollen. Wie war das noch mit dem Polizeiserver, der illegales zum Download anbot?

Freigeist
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1-Commodore torsten40 „Wer Hartz IV bekommt, kann sich ein anwaltsschein vom ...“
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wer "Halbwahrheiten" verbreitet, der lebt gefährlich. Durch die Verbreitung von so einem Schmarn entstehen die Gerüchte.

Prozesskostenhilfe gibt es nur bei sogenannter Erfolgsaussicht. Die Schwelle der Beurteilung liegt recht hoch und den Beratungsschein gibt es auch nicht im "Vorbeigehen".

Es hilft uns allen sehr, wenn jeder nur das schreibt, was er auch sicher weiss. 

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torsten40 1-Commodore „wer Halbwahrheiten verbreitet, der lebt gefährlich. Durch ...“
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Die Beratungshilfe für den Anwalt bekommt man immer. Jeder hat das Recht, sich anwaltlich zu informieren, und auch um einen eventuellen Widerspruch zu schreiben.. Maximal werden hier 10€  für den Anwalt berechnet. Also erzähl du keine Halbwahrheiten. PKH gibt es tatsächlich nur bei Erfolgsaussicht.

1 BvR 1517/08

Unser Amtsgericht gibt die Dinger mittlerweile (fast) Blanko raus.

Freigeist
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xafford Michael Nickles „Pornoabmahnungswelle vermutlich durch Justizirrtum ausgelöst“
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Es gibt eine neue Info zu der verwendeten "Software", welche vorgeblich zur Ermittlung der Verstöße genutzt wurde (GLADII 1.1.3). Bei der Einsichtnahme in die Akten durch eine Berliner Kanzlei kam auch eine Eidesstattliche Versicherung zu dieser Software zutage:

http://www.abmahnhelfer.de/wp-content/uploads/2013/12/EV.pdf

Das ist in meinen Augen alles sehr ominös und wirr - ich hoffe, dass die Funktionsweise dieser Software einmal Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung werden wird damit dieses Wunderwerk der Technik einmal etwas genauer unter die Lupe genommen wird.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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xafford Nachtrag zu: „Es gibt eine neue Info zu der verwendeten Software , welche ...“
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Noch ein Nachtrag zur Herstellerfirma der Software:

http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2002/12/t32852/

 

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Michael Nickles xafford „Es gibt eine neue Info zu der verwendeten Software , welche ...“
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Ach, da braucht es nur ein Gutachten von einem bestimmten Gericht. Ich komm grad nicht drauf, wo das war...

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xafford Michael Nickles „Ach, da braucht es nur ein Gutachten von einem bestimmten ...“
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Tja, ein nicht ganz uninteressantes Detail ist auch, dass die Person, die laut Antrag bei Gericht die Software zur Beweissicherung bedient (der Name ist zwar mehrfach geschwärzt, aber einmal eben nicht: http://www.abmahnhelfer.de/wp-content/uploads/2013/12/Antrag.pdf) laut Google wohl in Ingolstadt wohnt. Die Person, die die EV unterschreiben hat und die korrekte Funktion der Software bestätigt hat als Ort an der sie verfasst wurde Ingolstadt angegeben - was ein Zufall aber auch. Würde mich nicht wundern, wenn der Name in der EV die Initialen A.R. hätte.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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torsten40 xafford „Tja, ein nicht ganz uninteressantes Detail ist auch, dass ...“
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Ich weiß jetzt nicht wirklich ob ich den richtigen ergooglt habe, aber irgendwie wird der genannt Film immer unter Categorie "Shemale" geführt. Na denn.. sollte tatsächlich noch der Verdacht aufkommen, dass die den Film selber hochgeladen haben, haben die aber einen komische Geschmack. Aber naja, jedem das Seine.

Dann noch:

http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/kein-urheberrechtsschutz-fur-pornofilm-malibu-media-verliert-vor-dem-lg-munchen-41404/

www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2013/06/LG-M%C3%BCnchen-7-O-22293-12.pdf

In diesem Fall wird wohl ähnlich ausgehen, solange das Verfahren nicht in Norddeutschland stattfindet.

 

 

Freigeist
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xafford torsten40 „Ich weiß jetzt nicht wirklich ob ich den richtigen ergooglt ...“
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In diesem Fall wird wohl ähnlich ausgehen

Es wird keinen "Fall" geben. Ein gewisser Prozentsatz der Abgemahnten wird aus falscher Scham - und weil bald Weihnachten ist - einfach zahlen (und die Unterlassungserklärung abgeben, damit es dann richtig teuer wird, wenn sie nochmal das Pech haben sollten), der Rest der nicht zahlt wird dann von Inkassobüros eine Weile terrorisiert werden. Auf eine Gerichtsverhandlung wird man es wohl kaum ankommen lassen seitens der "Rechteinhaber".

Übrigens: Der Inhalt des Streifens war wahrscheinlich beim Einkauf eher zweitrangig - der Preis dürfte wichtiger gewesen sein.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Michael Nickles xafford „Es gibt eine neue Info zu der verwendeten Software , welche ...“
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Bezüglich "Eidesstattlichen Versicherung" ist das hier noch ausdrücklich lesenswert:

http://lexikon.buskeismus.de/index.php?title=Eidesstattliche_Versicherung&oldid=6066

 

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peterdeutzmann xafford „Es gibt eine neue Info zu der verwendeten Software , welche ...“
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Guten Morgen xafford,

was nutzt ein Link, wenn er nicht funktioniert,

war auch mal auf der Seite, nur, http://www.abmahnhelfer.de, da ist auch nichts zu finden!

 

Jruß,

Peter

 

P.S

bin zwar noch nicht betroffen, sehe mir aber in dat Internetz manchmal auch Heimatfilme an!

hatte schon mal was mit den Lumpen zu tuen, voriges Jahr, wollten sogar 3500.-EUR absahnen!

anderen Vordruck gehabt, weis aber nicht mehr von wem und von wo!

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
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xafford peterdeutzmann „Guten Morgen xafford, was nutzt ein Link, wenn er nicht ...“
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Hm, also bei mir funktioniert der Link in jedem Browser ohne Probleme - war vielleicht vorübergehend nicht verfügbar?

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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peterdeutzmann xafford „Hm, also bei mir funktioniert der Link in jedem Browser ohne ...“
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Hallo xafford, hat sich erledigt, kurz danach,----->lach "lag" an MISCH und dem BRAUSEN Ding,

hatte keinen Plack-in, von dä Brouser!

DANKE!

tschüss, und noch steifen Gruß,

aus UERDINGEN,

Peter

Wer anderen eine GRUBE gräbt, soll sehen das er sein GELD bekommt!!! © "Gehirn" Anno 2014 - D. J. P. P. ©
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reader Michael Nickles „Pornoabmahnungswelle vermutlich durch Justizirrtum ausgelöst“
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Diese Geschichte könnte die Besucherzahlen der RedTube ziemlich drücken (in Deutschland) - mich wundert, dass die Firma sich nicht einschaltet um Interesse der Kunden zu verteidigen. Wenn das so sitzen bleibt, sind alle Streamingdienste (auch LoveFilm und Maxdome) in Gefahr.

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