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Darf ein Internetprovider mit Onlinekosten von 3Pf/min und 1

(Anonym) / 1 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute
Habe mich für ngi (www.ngi.de) als Provider entschlossen weil mir das Angebot von 3Pf/min und 17,90 DM Grundgebühr recht günstig erschien. Als ich die erste Abrechnung bekam, merkte ich das die MwSt auf die 3Pf/min und 17,90 DM Grundgebühr drauf geschlagen wurde. An der Homepage habe ich nichts gefunden aus dem man bei oder vor Anmeldung ersehen konnte das dieses Angebot ohne MwSt ist.
Ich denke das die MwSt in Deutschland immer enthalten sein muß. Ist dieses Angebot Rechtswidrig oder kann ngi mit Preisen ohne MwSt werben.
Gruß nobody
((Anonym))

Antwort:
In Deutschland müssen Preise immer incl. MWST ausgewiesen werden. Lediglich bei Anbietern die ausschließlich Geschäftskunden beliefern (wo man sich mit einem Gewerbenachweis o.ä. Anmelden muss) dürfen die Preise ohne MWST sein, es muss allerdings eindeutig ersichtlich sein, daß die Preise ohne MWST sind! Das ist für mich unlauterer Wettbewerb und sollte angezeigt werden!
(mawa)

mawa (Anonym) „Darf ein Internetprovider mit Onlinekosten von 3Pf/min und 1“
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In Deutschland müssen Preise immer incl. MWST ausgewiesen werden. Lediglich bei Anbietern die ausschließlich Geschäftskunden beliefern (wo man sich mit einem Gewerbenachweis o.ä. Anmelden muss) dürfen die Preise ohne MWST sein, es muss allerdings eindeutig ersichtlich sein, daß die Preise ohne MWST sind! Das ist für mich unlauterer Wettbewerb und sollte angezeigt werden!
(mawa)