Ich bin auch nur juristischer Laie, schätze die Situation aber so ein:
Wenn ich ein Software-Paket erwerbe, gehört mir eben dieses Paket. Heißt, ich darf den Karton ins Altpapier tun, mit der Dokumentation die Wände tapezieren und mit der CD-ROM Frisbee spielen, wenn mir der Sinn danach steht. Dagegen kann Microsoft nichts sagen, schließlich ist es ja mein Eigentum. So weit hat Garf recht.
Der materielle Wert des SoftwarePakets plus Vertriebskosten / Händler-Gewinnspanne macht natürlich nur einen Teil des zu entrichtenden Preises aus. Der andere Teil ist als Lizenzgebühr zur Nutzung geistigen Eigentums zu betrachten. Und geistiges Eigentum ist auch in Deutschland durch Urheber- und Leistungsschutzrechte geschützt.
Auch wenn mir keine einschlägigen Paragraphen oder Aktenzeichen bekannt sind: Die Vorgehensweise von Microsoft mag für den User lästig sein, ich halte sie aber für noch zumutbar. Unzumutbar fände ich es dagegen, wenn ich mich von meinem alten Rechner trennen, einen neuen kaufen würde und dann gleich eine neue Lizenz erwerben sollte. Aber genau das ist ja nicht der Fall.
Auch wenn die Vergleiche in JumpinJacks Posting nicht sehr glücklich sind, am Schluß hat er recht: ...realistich gesehen ist das die einzige Chance von einer Softwarefirma ihr Produkt zu schützen.
CU
Olaf19