Hast Du Unterschriben 2 mal? Oder öfter? Es gibt eine sog. VERJÄHRUNGSFRIST für Ansprüche die eine Firma gegenüber Privatpersonen geltend machen kann. Diese beträgt, meines Wissens, ein Jahr! Leider laufen diese Fristen meistens erst ab 31.12. eines Jahres. D.h. wenn Du am 02.02. etwas bekommst läuft die Verjährung erst ab 31.12. dann ein Jahr. Also muss die betreffende Fa. am 31.12. ihren Anspruch bei Dir geltend machen. Wenn Du das Modem also vor dem 31.12.2001 bekommen hast, hat die Telekom bis 31.12.2002 Zeit, von Dir das Geld oder das zuviel gelieferte Modem zu fordern.
Leider bin ich diesbezüglich nicht mehr ganz auf dem Laufenden. Du solltest Dich erkundigen (Anwalt) wie das ist. Sonst sind u.U. mehr als 200€ für das Modem fällig. Es spielt dann auch keine Rolle ob das Teil "abgeraucht" ist.
Im Prinzip bist Du sogar dazu verpflichtet die Mehrfachlieferung bei Deinem Vertragspartner anzuzeigen, da das einen "Mangel" gegenüber Eurem Vertrag darstellt, denn der Lieferant hat das Recht auf Bezahlung der gelieferten Ware.