Ich hoffe, jemand von Euch kann mir hier weiterhelfen...
Folgendes Problem:
- Ich bin Inhaber der Domain XYZ.de seit September 1999
- Ich beim Verlag ABC, die unter dem Namen XYZ ein Printmagazin hergestellt hat und habe die Domain mit Einverständnis der Geschäftsführung (September 1999, schriftliche Vereinbarung liegt vor) eintragen lassen. Ebenso wurden mir die Nutzungsrechte für das Logo in Originalform, in abgewandelter Form für Online sowie der im damaligen Printmagazin veröffentlichten Beiträge laut Impressum des Magazines für den Ausgabenzeitraum 1/99 bis 7/99 eingeräumt.
- Der Name XYZ ist und war zu diesem Zeitpunkt eine eingetragene Marke und damit geschützt (Urkunde liegt in Kopie ergänzend zur Vereinbarung vor, gilt bis 2008).
- Im November 1999 meldete der Verlag ABC Insolvenz an, seither liegt die Marke beim Insolvenzverwalter auf Eis.
- Die getroffen Vereinbarung sieht vor, die Nutzungsrechte auch nach eventuellem Inhaberwechsel des Verlages oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des Verlages weiter unbefristet zu erhalten.
- Bis Mitte 2001 waren entsprechende Inhalte auf der Webseite hinterlegt, wegen eines begonnenen Re-Designes habe ich diese jedoch vom Netz genommen und konnte NEUE Inhalte bis dato aus beruflichen Gründen nicht päsentieren.
Bis Ende der Woche möchte ich allerding zumindest die ALTEN Inhalte wieder Online stellen und das damals geplante Konzept weiterverfolgen.
FRAGEN: (ich weiß, kann nicht rechtsverbindlich sein, ich brauche eben sinnvolle Anhaltspunkte)
- Geht bedingt duch die Insolvenz des Verlages ABC das Markenrecht XYZ an den Insolvenzverwalter oder ist der tatsächlich nur VERWALTER?
- Kann ich mich, da ich ja keinerlei geschäftlichen Interessen verfolge,
im Zweifelsfalle auf die damals getroffene Vereinbarung mit dem Verlag berufen oder ist diese automatisch durch die Insolvenz nichtig?
- Wo kann ich solche Auskünfte (möglichst kostengünstig und Problembezogen) erhalten?
Ich habe bereits bei dem Insolvenzverwalter nachgefragt, was es kosten würde, die Marke zu kaufen um auf der sicheren Seite zu sein, allerdings will der 1000,- Eiermänner haben, ließ sich dann jedoch auf einen Betrag von 500,- belabern - das Übersteigt die Haushaltskasse jedoch immer noch beträchtlich, da ich das Projekt ja privat finanziere.
Wichtig: In der Vereinbarung wurde noch eine Klausel eingebaut, das es mir ermöglicht werden solle, im Fall der Fälle die Marke zu einem vernünftigen Preis zu erwerben - kann man sowas Vorkaufsrecht nennen?
Für Eure Hilfe schon mal vielen Dank!
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domain-anwalt oder
domain-recht.
Da gibt es irgendwo auch ein Forum.
Natürlich keine Rechtsberatung im ..., aber...
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