Linux 15.068 Themen, 107.492 Beiträge

Verbreitung von SuSELinux Prof. (!!Langer Text!)

polytaen / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi@all,

wir hatten vor kurzem eine Disskusion, ob man SuSE-Linux Prof einfach als isos auf seinem FTP-Server legen darf. Ich habe SuSE mal angeschrieben:

***schnipp***
vielen Dank für Ihre Anfrage an die SuSE.

Sie schrieben uns:


> ich habe eine Frage zu der SuSE 7.3 Prof. Version:
>
> Ist es erlaubt diese Version (offiziell erworben und lizensiert)
> Freunden weiterzugeben, damit diese die Version bei sich installieren?
> Was muss ich dabei beachten?
>
> Wie ist es mit der Lizenz von YAST? gibt es da besondere
> Einschränkungen? Dies ist ja ein gesonderter Programmteil von SuSE
> (ebenso Sax2).


Sie können SuSE Linux und YaST auf beliebig vielen eigenen Rechnern
installieren und einsetzen, Sie dürfen SuSE Linux aber nicht auf
Medium gegen Entgelt verbreiten. Auch die Festplatte eines Computers
zählt hierbei als Medium, genauso wie CD-R/W, Magnetbänder, oder
ähnliches.

Sie finden die SuSE Linux/YaST Lizenz in jeder SuSE Linux Distribution
auf der ersten CD im Verzeichnis COPYRIGHT.yast (Root-Verzeichnis)oder
auch zum Beispiel hier:
ftp://ftp.gwdg.de/pub/linux/suse/7.3/COPYRIGHT.yast

Der Vollständigkeit halber füge ich den deutschsprachigen Teil der
SuSE Linux/YaST Lizenz hier ein:

***schnapp****
Hier folgten Die Lizenzbedungen für YAST und SUSE.

Irgendwie ist das nicht befriedigend, oder? Darf ich nun die isos jedem geben, oder nicht? Oder nur auf eigenen Rechnern?
Hier ist ncoh ein Teil der Lizenzbedingungen, den ich für relevant halte:

>3) Weitergabe

> Es ist untersagt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der
> SuSE GmbH YaST oder SuSE Linux gegen Entgelt zu vervielfältigen
> oder unberechtigt vervielfältigte Datenträger zu verbreiten.
> Die Verteilung gegen Entgelt des Programms YaST, dessen Quellen, > ob vollständig oder teilweise verändert oder unverändert, und der
> daraus abgeleiteten Werke bedürfen der vorherigen schriftlichen
> Zustimmung der SuSE GmbH.

> Alle aus YaST abgeleiteten Programme und alle vollständig oder
> auszugweise abgeleiteten Werke dürfen nach 2b) nur mit den
> veränderten
> Quellen und dieser Lizenz weitergegeben werden. Die kostenfreie
> Bereitstellung von YaST oder daraus abgeleiteten Werken zusammen
> mit SuSE Linux auf FTP-Servern und Mailboxen ist unter Beachtung > der Lizenzen der Software gestattet.

Das heisst doch, solange ich kein Geld für die Verbreitung verlage ist es erlaubt, oder?

Naja, ich habe nochmal konkret nachgefragt, und werde hoffentlich bald Antwort erhalten.

Bis denne
poly

-      .---.        .----------     /     \  __  /     ------    / /     \(  )/    -----   //////   ' \/ `   ---  //// / // :    : --- // /   /  /`    '--//          //..\\       ====MM====MM====           '//||\\`
bei Antwort benachrichtigen
Kirin polytaen „Verbreitung von SuSELinux Prof. (!!Langer Text!)“
Optionen

Alles erlaubt!
Zwangsregistrierung? - Dieses bekannte Schlagwort anderer Betriebssystemhersteller kommt im Linux-Vokabular nicht vor. Linux ist ebenso wie seine ganzen Anwendungsprogramme nicht nur frei verfügbar, sondern darf auch noch kostenlos und vor allem legal an jeden weitergegeben werden. Wenn Sich also in Ihrem Freundeskreis jemand für Linux mit all seinen Programmen interessiert, können Sie Ihr Linux ruhig "verleihen". Jeder andere darf es installieren und damit arbeiten - und das völlig legal!


So steht es auf derb Suse-Hp
http://www.suse.de/de/products/suse_linux/i386/freedom.html

Grüße
Kirin

bei Antwort benachrichtigen