Hallo,
Ich habe bei eBay einen Rückstand von 2,48 Euro.
Sie haben mir dreimal eine Rechnung über diesen Betrag zugesandt.
Ich dachte jedoch man müsste nur Beträge oberhalb von 5 DM begleichen.
Ich weiss auch nicht, wo ich das gehört habe.
Nun (gestern) hat mir eBay eine dringende Zahlungserinnerung zugeschickt. Sie haben auch mit einem Anwalt gedroht.
Ich hab den Betrag natürlich gleich heute morgen überwiesen mit der letzen Rechnungs Nr.
eBay wird doch wohl nicht wegen 2,48 Euro einen Anwalt einschalten? Ich hab auch keinen Bock irgendwelche Anwaltsgebühren zu bezahlen.
Gibt es nicht so eine Regelung, dass nur bei Beträgen oberhalb von 15 Euro der Anwalt eingeschaltet werden darf? Wie sieht die Rechtslage aus?
Versteht mich bitte nicht falsch. Ich will mich nicht vor den Gebühren drücken.
Danke für jede Hilfe!!!
mfg, stardude6
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>Ich dachte jedoch man müsste nur Beträge oberhalb von 5 DM >begleichen.
darf ich mich dann ab jetzt immer auf dich berufen, wenn ich morgens auf dem Weg zur Arbeit, die Tageszeitung am Kiosk, den Kaffee im Imbis, das Ticket für die S-Bahn, nicht bezahle?