Und wieder mal kann nicht zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein unterschieden werden.
Waffenschein als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe wurde schon vor rund 50 Jahren durch die Waffenbesitzkarte ersetzt.
Kein "Normalbürger" bekommt einen Waffenschein, wodurch er in der Öffentlichkeit eine scharfe Schusswaffe schussbereit führen dürfte.
Der kleine Waffenschein erlaubt nur das Führen von Schreckschuss (Gas) - Pistolen / Revolver.
Selbstverständlich bin auch ich als Sportschütze dafür, Extrmisten die Zuverlässigkeit, und damit die WBK nebst Waffen zu entziehen.
Dafür muss man das Waffengesetz nicht verschärfen.
Man muss es nur anwenden.