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Selbstbestimmungsgesetz....

hjb / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

...das kann heiter werden - allerdings nicht für die Kinder!

Hier ein paar passende Worte dazu von Udo Vetter: https://www.lawblog.de/archives/2023/08/22/schoene-neue-welt/

Ich finde einfach keine passenden Worte zu dem, was unsere Volksvertreter unseren Kindern da anzutun gedenken....

Es gibt in einer Demokratie keinen Raum fuer Brandmauern. (US-Vizepraesident J.D. Vance bei der Sicherheitskonferenz 2025 in Muenchen)
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mawe2 swiftgoon „Dieser Beitrag ist gelöscht.“
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Wenn er / sie / es lt. Ausweis weiblich ist kann er das ohne rechtliche Konsequenzen tun

Dies stimmt so nicht.

§ 183a StGB macht keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern.

Und welchen Ausweis meinst Du, auf dem das Geschlecht vermerkt wäre??

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