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Hoffentlich! hjb
mawe2 gelöscht_35042 „Mit Verlaub, dir stünde es an als erstes eine Entschuldigung in entsprechender Form zu formulieren, der würde ich dann ...“
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dir stünde es an als erstes eine Entschuldigung

Wofür?

Weil ich (irrtümlich) meiner Bewunderung darüber Ausdruck verliehen hatte, dass Du schon nach der siebenten Klasse eine Lehre angefangen hast?

Dafür muss man sich entschuldigen?

Dass es dann doch schon die achte Klasse war (und welchen Grund es dafür gab), hast Du ja anschließend erklärt. Nur leider eben mit den schon mehrfach erwähnten "Nebengeräuschen".

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Du redest wirr. mawe2