für den Starkoch:
Gruß
für den Starkoch:
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Erstmal abwarten, was dabei heraus kommt.
Nach wie vor gilt im bundesdeutschen Recht der Grundsatz, dass man bis zum rechtskräftigen Urteil als unschuldig gilt, egal was dem Angeklagten "zur Last gelegt" wird oder wie der "Vorwurf" lautet. Neben Schuhbeck selber und dem erwähnten Angestellten gehört ja auch noch ein Finanzamt zur Geschichte, die das abgesegnet hat und ggf. ein Steuerberater, denn ich nehme nicht an, dass ein Schuhbeck seine Erklärung auf dem Bierdeckel abgegeben hat.
Das Verfahren dient ja letztendlich dem Ermitteln der Schuldfrage und bis dahin heißt es abwarten und Tee trinken. Das ist doch m.E. auch eher so ein Lückenfüller für´s Sommerloch, weil sich mit dem Namen Schuhbecks ein paar Klicks ziehen lassen wie bei jedem Promi, wenn der irgendwo etwas an die Backe genagelt bekommt.
Sollte an der Sache mit dem Hinterziehen von Steuern etwas dran sein und vor allem nachgewiesen werden können, dass er es bewußt getan hat, dann geht er eben ab. War ja bei einem Hoeneß und Anderen auch nicht anders. Da er anscheinend selber zum Aufklären beiträgt, wird das m.E. selbst bei Nachweis eher glimpflich ausgehen.
Und die Journaille weiß genau nix, sonst würden sie ja wenigstens irgendwelche mehr angenommenen als bekannten Zahlen hinaus posaunen statt nur herum zu labern und vermutlich irgendwelche offiziellen Gerichtsbekanntgaben zu einem Artikel zu verwursten;-)