Wer ein Abo in Verbindung mit solcher Hardware abschließt, hat immer die Arschkarte gezogen!
Aufmerksame Nickles-User müssten das aber wissen
Gruß
Wer ein Abo in Verbindung mit solcher Hardware abschließt, hat immer die Arschkarte gezogen!
Aufmerksame Nickles-User müssten das aber wissen
Gruß
Aber auch wenn du sie erwischst, Anfassen, oder auf die Glocke schlagen sollte man nicht, die verklagen dich sonst wegen Körperverletzung...
...und hätten damit ziemlich sicher sogar recht, wenn es beim Angreifenden über reine Selbstverteidigung hinausgeht.
Soweit ich weiss, ist Selbstjustiz nicht erlaubt und im Fall von vier Einbrechern gegenüber einem, bei dem eingebrochen wird, auch noch mindestens dumm und eher selbstgefährdend.
Um das noch etwas aufzudröseln:
im nebenhaus in einem keller, der von der strasse aus zugänglich ist haben 4 burschen die rolltür aufgebrochen..
Daraus schliesse ich, dass es nicht Alekoms Keller war und er daher nur Zeuge der Tat ist/war. Insofern ist der Hinweis auf den Schutz des eigenen Besitzes damit obsolet. Ob neben der Sachbeschädigung des Rolltores tatsächlich etwas gestohlen wurde, wissen wir ohne weitere Angaben ebenfalls nicht.
Was Zeiträume betrifft vom Anrufen bis zum Eintreffen der Polizei, ist das ebenfalls subjektiv. Angesichts chronischen Unterbesetzens können die sich wahrscheinlich auch in Österreich nicht zerlegen. Da ist so ein "kleiner Knack" zum Zeitpunkt vielleicht nicht das Wichtigste auf der Agenda.
Zurück zum Threadthema:
Es liesse sich noch Einiges hinein spekulieren in diese Geschichte. Bezogen auf das Anbringen irgendwelcher Überwachungstechnik behaupte ich aber, dass sich diese hier nicht störend ausgewirkt hätte, wenn selbst das Wissen um anwesende Zeugen und das offene Auftreten die Täter nicht am Einbrechen gehindert hat.