oder wurde es tatsächlich nicht erwähnt?
Es gibt zu dem Vorfall auch neuere Informationen von Fachleuten.
Hier die Presseinformation vom 27.01.2020 mit einem Link zu dem Gutachten von T Systems.
Auf Seite 6 wird das ganze Unheil aufgezählt. heise hat eine kurze Zusammenfassung zusammengestellt.
Von der veralteten Software AULAK und Win 95 ist nicht mehr die Rede.
Eine Software, die für ein früheres Betriebssystem geschrieben wurde, muss nicht unbedingt unsicher werden, wenn das Betriebssystem nicht mehr aktualisiert wird.
Hauptsache ist erst mal, sie läuft unter einem sicheren Betriebssystem.
Und sollte natürlich angepasst werden.
Das alles gehört zur Sicherheit persönlicher Daten der Bürger in Öffentlicher Hand.
Ich glaube nicht, dass sich das allein auf Berlin und das Kammergericht Berlin beschränkt.