moiens,
wie sieht das aus mit der verjährung von deren forderungen?
im 'normalen' geschäftsleben verjähren die meisten rechnungen nach 3 jahren, gilt dies hier auch?
moiens,
wie sieht das aus mit der verjährung von deren forderungen?
im 'normalen' geschäftsleben verjähren die meisten rechnungen nach 3 jahren, gilt dies hier auch?
Fakt ist, dass irgendwelche Mahnungen des Gläubigers oder ähnliches die Verjährung nicht stoppen!
Nur ein rechtskräftiger Titel vom Gericht auf die Forderung hebt die Verjährung auf und dudelt auf 30 Jahre hoch.
Viele lassen sich da von den Inkassodiensten ins Boxhorn jagen und zahlen, obwohl vieles bereits verjährt ist.
Ein Mahnbescheid, gegen den Einspruch erhoben wurde, hebt die Verjährung auch nicht auf, wenn dieser nicht haarklein Aufführt, wie sich die Forderung genauestens zusammensetzt. Einfach nur ein Betrag X geht als nicht..! Führt der Mahnbescheid dann zu einem Titel, sind eben die 30 Jahre angesagt..
https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/die-3-jahresfrist-bei-forderungen_190_278196.html
Gruß