bei Amazon 50 - 100 €
hallo
wie können die so billig sein
wieso sind die andren so teuer?
bei Amazon 50 - 100 €
hallo
wie können die so billig sein
wieso sind die andren so teuer?
auch daslingt arg
Alle von uns erfassten Händler berufen sich auf das EuGH-Urteil im Fall UsedSoft gegen Oracle vom 3. Juli 2012. UsedSoft verkaufte gebrauchte Software, die Oracle für seine Kunden zum Download angeboten hatte. Oracle wollte verhindern, dass die Käufer der gebrauchten Lizenzen sich die Software ebenfalls über die Oracle-Downloadseiten beschaffen. Die Richter stellten aber klar: Hat ein Urheber ein Software-Exemplar im Europäischen Wirtschaftsraum in einer reinen Downloadversion verkauft, darf sie weiterverkauft werden und der Gebrauchtkunde darf als rechtmäßiger Nutzer die Downloadseite benutzen. Das Verbreitungsrecht des Urhebers hat sich erschöpft. Das Urheberrecht regelt aber, wie ein Weiterverkauf eines Werkes auszusehen hat: Der Verkäufer muss erstens sicherstellen, dass der ursprüngliche Käufer die Software nach dem Verkauf nicht mehr nutzt. Außerdem darf das Software-Exemplar nur in der Form verkauft werden, in der es in Verkehr gebracht wurde. Der Urheber legt fest, welche Bestandteile zu einem Exemplar seines Werkes gehören. Eine Trennung beim Weiterverkauf ist nicht zulässig. Nur wenn die Lizenz – wie eine Windows-10-Systembuilder-Ausgabe – unkörperlich, also ohne Installationsmedium verkauft wurde, darf sie später auch ohne beigelegtes Medium mit Verweis auf die Downloadseite verkauft werden. Gehörte zu einer OEM-Lizenz, die mit einem Computer eines großen Herstellers ausgeliefert wurde, eine Installations- oder Recovery-DVD, muss diese beim Verkauf enthalten sein. Eine rechtliche Einordnung zum Thema haben wir bereits 2014 veröffentlicht
allerdings ist der Text ein bisschen unverständlich
was hat oracle mit microsoft zu tun?