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Abmahnung von Wladi Fro.. für Film

bhoernchen / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Morgen

Ein Kollege von mir der Bestimmt nicht viel mir Tauschbörsen am Hut hat aber dafür mir vernetzten Geräte bei sich im Wohnzimmer ist jetzt ein Abmahnung ins Haus gekommen von 9XX €..
er soll für 23 sec einen Film zum Tausch angeboten haben ..  nun ist der
a) klar die Nerven zu bewahren und sich nicht auf den Zeitzwang der gegen Seite Einzulassen.
b) ist es zu schauen ob der Brief Irgendwas mit einem Zu tun hat ..  den der Zeitpunkt ist 7 Tage her und die IP ist inzwischen schon geändert und der Router hat im Moment kein Logfile..
die Standards sind mir bekannt und es gibt viele Tricks um den Realen Hintergrund des Briefes zu Prüfen..

Meine Frage zielt auf etwas anders (Hohe Fehlerquoten)
ich weis es gibt im aus dem Jahr 2010 klare Berichte das es zu Verwechselungen gekommen ist. Bei IP und Kundenzuordnung.. 
kann das immer noch Passieren vorzugsweise bei Vodavon Kunden ..  gibt es dafür Vertrauenwürdige Quellen ??? und nicht Infos aus dem Jahre 2010
https://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html#nav_hohe__1

Ich habe nur das hier gefunden und die Quelle erscheint mir relative vertrauenswürdig..
Es scheint hier Grade noch gute Möglichkeiten zu geben aus solchen verfahren ohne Geld raus zu kommen..  erst recht wenn man mit mehren Leuten im Familien Verbund zusammen Wohnt..  aber der Ärger ist dann trotzdem da.. Auch sicherheitlücken im WPS ist mir bekannt.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/P2P-Abmahnungen-BGH-entschaerft-Beweislast-fuer-Anschlussinhaber-3645455.html
Und ich kann mir bei meinem Kollegen nicht vorstellen das er mit Tauschbörsen unterwegs ist.. das war vor Jahren vielleicht mal Interessant. Heute eher nicht..

Er wird wenn es nach mir geht. Die nächsten Tage zur verbraucherzentral Latschen um dann zu schauen was die so sagen..  und vielleicht mal seinen Internet Anbieter Anrufen vielleicht haben die noch Logfils die sie ihm geben können ..  einfach um zu schauen ob der Brief Irgend eine Info hat die sich dem Anschluss wirklich zuordnen lässt..  Im Moment können wir beim Router nicht mal  die Login Daten einsehen ..  einfach weil die wenn das Geräte Konfiguriert ist nicht mehr Angezeigt werden..

Einfach nur gut
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Systemcrasher bhoernchen „Langsam finde ich es Lustig.. Grade weil ich selber nicht betroffen bin .. sonnst wäre mir echt Übel.. 1 es geht hier ...“
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Es geht um den Zeitrum  17.3.2019 von 19:20:30 bis 19:20:53 und um den Film Ben in Black es kann durchaus sein das hier die Kanzlei zwei Leute ähnliche Abmahnung geschickt hat

Google findet den Film "Ben in Black" gar nicht.

Nur "Man in Black" und "Ben in Black".

Also mahnt die Firma einen nicht existierenden Film ab.

Das ist Betrug!

Auch ist es fraglich, ob innerhalb von 23 Sekunden ein Film von Interessenten gefunden und runtergeladen werden kann.

Sollte es zu einer Verhandlung kommen, würde ich diese beiden Punkte als Verteidigung anbringen, neben dem selbstverständlichen Abstreiten des angeblichen Uploads, auch mit Hinweis auf fehlerhafte IP-Adressen-VErknüpfung.

Zunächst würde ich der Abmahn-Mafia-Filiale einen schriftlichen Widerspruch schicken, mit Hinweis darauf, daß sie einen nicht existierenden Film abgemahnt haben und aus obigen Gründen, versehen mit der Warnung, Strafanzeige zu erstatten, falls die Fiorderung nicht zurück gezogen wird. Und falls sie - wovon man ausgehen kann - auf den ersten, höflichen, Widerspruch "hier muß ein Irrtum vorliegen,---" dennoch auf ihren Forderungen beharren.

Jedenfalls würde ich das so machen.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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