Wer hat es nicht schon einmal erlebt: Die Koffer sind voll gepackt, Sie sind extra früh aufgestanden, um pünktlich am Flughafen anzukommen, und auch in der Sicherheitskontrolle läuft alles problemlos – und dann das: Ihr Flug hat Verspätung.
Damit geht nicht nur nerviges Warten, sondern auch eine verspätete Ankunft am Zielort einher. Doch das muss sich zum Glück niemand gefallen lassen.
Denn dank der Verordnung EG 261 haben Sie ein umfangreiches Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen!
Welche Bedingungen müssen für eine Entschädigung erfüllt sein?
Sobald Sie Ihr Ziel mehr als drei Stunden später als geplant erreicht haben, begründet sich ihr Anspruch auf Entschädigung. Entscheidend ist dabei die Ankunftszeit, worunter nicht der Zeitpunkt zu verstehen ist, an dem das Flugzeug wieder den Boden berührt, sondern an dem es am Gate parkt und die Türen sich öffnen. Daneben darf der Flug nicht mehr als drei Jahre zurückliegen und die Fluggesellschaft muss für die Flugverspätung verantwortlich sein, beispielsweise wegen erkrankten Personals oder einer technischen Störung.
Außerdem muss der Flug innerhalb der EU starten – gilt bei jeder Fluggesellschaft – oder landen – gilt nur bei Fluggesellschaften mit Sitz in der EU. Darüber hinaus müssen Sie für Ihren Flug rechtzeitig eingecheckt haben (nicht später als 45 Minuten vor Abflug). Ob die Fluggesellschaft Ihnen bereits Mahlzeiten, Erfrischungsgetränke oder Reisegutscheine zu Verfügung gestellt hat, ist dabei unerheblich.
Wie hoch sind die Entschädigungen?
Wieviel Geld sie als Entschädigung bekommen, hängt davon ab, wie weit und wolang sie geflogen sind:
- Für alle Flüge innerhalb der EU bis 1500 Kilometer haben Sie ein Recht auf 250 Euro – egal ob Sie nur 3 Stunden Verspätung hatten oder nie angekommen sind.
- Recht auf eine Zahlung von 400 Euro haben sie bei Flügen innerhalb der EU, die über 1500 Kilometer lang waren. Auch hier ist die Höhe der Verspätung irrelevant.
- Wenn Ihr Start- oder Endziel außerhalb der EU liegt und sie zwischen 1500 und 3500 Kilometern geflogen sind, haben Sie ab einer Verspätung von 3 Stunden bis zum nie Ankommen ein Recht auf 400 Euro.
- Bei Start- oder Endziel außerhalb der EU und einer Strecke über 3500 Kilometern, gibt es bei einer Verspätung von 3-4 Stunden 300€ und ab 4 Stunden 600 €.
Wenn Sie am Flughafen festsitzen, haben Sie zudem das Recht auf Mahlzeiten, Erfrischungsgetränke und zwei Telefonate, E-Mails o. ä. Bei einer Verspätung ab fünf Stunden haben Sie außerdem ein Recht auf Erstattung oder Umleitung.
Was sind „außergewöhnliche Umstände“, bei denen es kein Recht auf Entschädigung gibt?
Wenn die Flugverspätung aufgrund von „außergewöhnliche Umständen“ passiert, muss die Fluggesellschaft nicht haften. Darunter werden beispielsweise Naturereignisse, wie Blitzeinschläge oder sehr widrige Wetterverhältnisse, medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter bzw. Fluglotsen,, Einschränkungen bei der Flugsicherung, plötzlich auftretende Funktionsstörungen des Flughafenradars, Sabotageakte, politische Unruhen und Terroranschläge gezählt.
„Technische Schwierigkeiten“ oder „betriebsbedingte Umstände“, die häufig von Fluggesellschaften als Gründe für die Flugverspätung genannt werden, fallen dort allerdings nicht drunter. Dies hat der Europäische Gerichtshof offiziell bestätigt.
So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Um Ihr Geld zurück zu bekommen, müssen Sie zunächst einmal wissen, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Flugentschädigung haben. Mithilfe von Seiten wie Airhelp können Sie dies mit wenigen Klicks herausfinden. Dazu brauchen Sie zunächst nur Ihre Flugnummer. Auch wenn Sie ein Recht auf Entschädigung haben, können Ihnen Unternehmen, wie die wie Airhelp darauf spezialisiert sind, Rechte von Fluggästen durchzusetzen, dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Für das weitere Verfahren ist es hilfreich, wenn Sie alle Dokumente, die mit dem Flug in Verbindung stehen, aufheben und ggf. auch bereits während des Fluges Beweismaterial sammeln und z.B. Fotos von den Anzeigetafeln machen.
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