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mawe2 mumpel1 „Du sagst es. In einem Rechtsforum hatten wir die Frage erörtert ob ein Autor eine eigene Seite zum Verkauf seiner Bücher ...“
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Für das Singen von Weihnachtsliedern durch Kinder von selbigen Geld zu verlangen

... ist niemals irgendwo passiert!

(Es wird immer wieder gern behauptet, wird dadurch aber nicht wahrer.)

Niemand hat Geld von Kindern verlangt, weil sie Weihnachtslieder gesungen haben.

Es können Gebühren anfallen, wenn geschützte gedruckte Werke (Textbücher, Notenbücher) kopiert werden, weil man für die reguläre Anschaffung dieser Werke zu geizig ist.

In der Kita ist das allerdings völlig sinnfrei, denn die Kinder können i.d.R. weder die Texte lesen noch die Noten. Das ist ein komplett sinnfreier Ansatz, für Kita-Kinder solche Kopien anzufertigen.

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