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Hamburger19 ullibaer „BGH-Urteil: Voreingestellte Router-Passwörter muss man nicht ändern“
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Das ist nur die halbe Wahrheit.

Der Nutzer eines Internetanschlusses müsse lediglich prüfen, "ob der eingesetzte Router über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen, also einen aktuellen Verschlüsselungsstandard sowie ein individuelles, ausreichend langes und sicheres Passwort, verfügt".

http://www.golem.de/news/bgh-urteil-keine-stoererhaftung-bei-gehacktem-wlan-passwort-1611-124690.html

Gruß

Qualität statt Quantität
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oder so. ullibaer