Na ja,
muss jeder selbst wissen, ob er sich so eine Kiste zulegt...
Gruß
Na ja,
muss jeder selbst wissen, ob er sich so eine Kiste zulegt...
Gruß
Postgeheimnis gilt nur für Postdienstleister. Für alle anderen gilt das Briefgeheimnis (§ 202 StGB). Und bereits ein kleiner Blick in diesen Paragraphen sollte deutlich machen, dass dieser hier völlig fehl am Platze ist.
§ 202b und § 202c StGB sind da vielleicht eher einschlägig, bei "Tatort China" aber wiederum eher nicht anwendbar.