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Aha!

gelöscht_84526 / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Meine "Reaktion" auf luttyys Posting war also beleidigend, aber sein Posting, welches meine Reaktion ausgelöst hat, war nicht beleidigend?

Merkwürdig! Wenn man jemanden als "behindert" bezeichnet, dann ist das in Ordnung, fragt man hingegen, ob jemand schon seinen Abwasch gemacht hat, dann ist das eine Beleidigung! Da kann man nur noch den Kopf schütteln!

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gelöscht_84526 hddiesel „Hallo, ich würde Beiträge mit beleidigenden Äußerungen, ohne wenn und aber sofort löschen. In diesem Beitragsverlauf, ...“
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ich würde Beiträge mit beleidigenden Äußerungen, ohne wenn und aber sofort löschen.

So sollte es auch sein! Steht ja auch in den Regeln von Nickles.de:

Verboten sind ausdrücklich

  • Das Veröffentlichen von Werbung ist ausdrücklich untersagt.
  • Das Veröffentlichen von Texten, die das Urheberrecht anderer verletzen (Textdiebstahl), ist ausdrücklich untersagt.
  • Das Veröffentlichen von Bildern, die das Urheberrecht anderer verletzen (Bilddiebstahl), ist ausdrücklich untersagt.
  • Umgangston: Beschimpfungen, Beleidigungen und dergleichen sind ausdrücklich unerwünscht.        

Nur: Schau dir z.B. mal die Postings von Alpha13 an! Da hätte man jeden Tag Grund, mehrere seiner Postings zu löschen. Und wenn ich vom Luttyy beleidigt werde, dann habe ich ja wohl das Recht, darauf zu reagieren - was nicht nötig wäre, wenn solche Postings sofort gelöscht werden würden.

Im konkreten Fall wird nicht luttyys Posting mit der Beleidigung gelöscht, sondern das, mit welchem ich auf diese Beleidigung reagiere - und zwar relativ harmlos, ich habe auf seine Rechtschreibfehler in seinem beleidigenden Text hingewiesen und ironischerweise gefragt, ob er schon seinen Abwasch zu Hause erledigt hat....

Findest du das richtig?

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