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Ärger mit den Datenschützern

habus21 / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo an Alle.

Ich pinne es mal an diese Brett. Ich betreibe schon zwei oder drei Jahre eine kleine Homepage zum Thema Wetter. Jetzt hat mich mein neuer Vermieter und zukünftiger Nachbar wegen des dort sichtbaren Webcam-Bildes bei der Polizei angeschwärzt. Also kam unser Dorfsherriff zu mir und hat mir empfohlen, mich diesbezüglich bei den Datenschützern beraten zu lassen.

Hab ich also da angerufen und um einen Beratungstermin gebeten, den konnte mir die Dame allerdings nicht nennen wegen Urlaub und blabla. Sie versprach allerdings, mich nach ihrem Urlaub zurückzurufen und dann... Weiterhin riet sie mir, ohne die Webcam überhaupt gesehen zu haben, diese vorsichtshalber auszuschalten oder gegen den Himmel zu richten.

Hab ich natürlich nicht gemacht. Wenn ein Sargverkäufer mir rät, gleich zwei zu kaufen, weil der erste ja nach 20 Jahren anfängt zu faulen, mach ich das ja auch nicht.

Naja, jedenfalls blieb der versprochene Rückruf aus. Also hab ich heute wieder angerufen. Da scheißt mich die arrogante Ziege doch zusammen, ich würde ihren Weisungen nicht folgen und ich solle die Kamera sofort abschalten. Eine belastbare Begründung konnte sie mir natürlich nicht geben, aber wenn ich nicht...-Geldstrafe. Ich hab dann nur noch gesagt, sie soll das schriftlich machen, dann kann ich mich auch wehren.

Wie ist Eure Meinung zu der Sache, und natürlich auch zu meiner kompletten Seite?

Gruß Bernd

http://wetter-aus-teltow.de

http://wetter-aus-teltow.de
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Hast Du mal einen Link? mawe2
Olaf19 mawe2 „Ja. Aber es wird schon daran scheitern, dass mir so eine Veröffentlichung nicht bekannt werden wird. Auch das ist ...“
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es wird schon daran scheitern, dass mir so eine Veröffentlichung nicht bekannt werden wird.

Dazu schrieb ich weiter oben schon: "Nun, wo kein Kläger, da kein Richter – oder auch: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Auch das war immer schon so."

Nur war zu analogen Zeiten (1.) sehr sehr viel weniger solche Technik in Gebrauch und (2.) war die Gefahr der Veröffentlicheung solcher Fotos kaum gegeben.

Ist beides richtig, nur ist die Quantität einer Anwendung von Technik ja nicht ausschlaggebend für die Rechtslage. Wenn es verboten ist, Fotos von Leuten gegen deren Willen zu veröffentlichen, dann ist es nicht weniger verboten, wenn die Fotos einfacher zu erstellen und zu veröffentlichen sind.

>>> Ein Smartphone ist kein Überwachungsinstrument.
Ein sehr gewagter Satz!! Wirklich sehr sehr gewagt...

Es ging natürlich um die Überwachung anderer, nicht um die des Besitzers durch das Smartphone selbst. Das ist aber wirklich ein völlig anderes Thema.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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