....dann können die Damen und Herren ja mal hier nachfragen: http://www.jurablogs.com/go/die-ultimative-alternative-zu-wasserwerfern
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Hallo
Ja, das ist wirklich eine gute Alternative, man könnte danach vielleicht noch die so behandelten "Aufrührer" nach § 183a StGB wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in Gewahrsam nehmen, so zu sagen in einem Abwasch...:-))
Gruß Jürgen