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News: Richter teilen harte Schläge aus

ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig

Michael Nickles / 37 Antworten / Flachansicht Nickles
Tübingen. (Foto: Pixabay / hbieser)

Das Landgericht Tübingen hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem aktuellen Beschluss vom 16.9.2016 mehrere schwere Schläge versetzt. Grundsätzlich wurde eine Zwangsvollstreckung gegen einen Rundfunkgebührenverweigerer als unzulässig erklärt.

Geklagt wurde von einer Gegnerin, die behauptet hat, dass sie niemals Bescheide der Rundfunkanstalt erhalten hat, die also die "Vogelstraußmethode" durchzog. Unter anderem haben die Richter geurteilt (verurteilt), dass sich die öffentich-rechtlichen Sender zwar Behördenbefugnisse anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen auftreten.

Der sehr ausführliche Beschluss des Landgerichts Tübingen enthält viele deutliche Passagen, die den Rundfunkgegnern gewichtigen Stoff für weitere Klageverfahren liefern. Auszüge aus dem Beschluss:

(23): Die Gläubigerin führt selbst aus, dass sie die Bescheide lediglich zur Post gegeben hat. Damit fehlt - auch nach ihrem eigenen, nicht übergehbaren Vortrag - eine wirksame Zustellung, eine Zugangsfiktion kann nicht eintreten, da deren gesetzliche Basis, die Postaufgaberegelung, im Rundfunkbeitragsrecht des Landes Baden-Württemberg nicht anwendbar ist.

(24): Mit dem Fehlen der Titelzustellung erweist sich die Beschwerde somit als begründet.

(29): a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht "Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.

(30): b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.

(31) c) Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen (Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw. der Gehaltsstrukturen) für den öffentlichen Dienst) fehlt völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich. Ein eigener Tarifvertrag besteht.

(33): e) Öffentlich-rechtliche Vergabevorschriften beim Einkauf von Senderechten oder Unterhaltungsmaterial werden nicht angewandt, die Bezahlung freier Mitarbeiter und fest angestellter Sprecher entspricht nicht ansatzweise dem öffentlichen Dienst.

(34): f) Eine Behörde wird nie im Kernbereich ihrer Aufgaben gewerblich tätig, so aber die Gläubigerin (Werbezeitenverkauf). Einer Behörde ist die Annahme Gelder Dritter auch in Form von „Sponsoring“ oder Produktplatzierung streng untersagt. Als Trägerin der Informationsgrundrechte unterliegt die Gläubigerin der Pflicht zur staatsfernen, objektiven Berichterstattung, auch über wirtschaftliche Unternehmen. Als Beitragsgläubigerin macht sie gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen erhebliche Zahlungsforderungen geltend und vollstreckt diese als „Behörde“. Es ist mit staatlicher Verwaltung unvereinbar, wenn – abgesehen von dem Interessenkonflikt bei der Berichterstattung – die Vollstreckungs“behörde“ auf dem Umweg über eine Tochter-GmbH (SWR M. GmbH) von Unternehmen als Beitragsschuldnern Geld für Werbung (oder für per staatsvertraglicher Definition als Nicht-Werbung bezeichnetes Sponsoring) nimmt.

Michael Nickles meint:

Die GEZ-Fangemeinde wird diesen Beschluss Wort für Wort aufsaugen - mehr Stoff zur Abwehr des Rundfunkzwangsbeitrags kann ein Gericht kaum liefern. Die Tübinger Richter  sind schon seit Jahren für ihre "Anti-GEZ"-Urteile bekannt.

Ihr jetziger Beschluss dürfte bei den  öffentlich-rechtlichen Sendern für viel Aufregung sorgen. Die härtesten Seitenhiebe der Richter finden sich gegen Ende des Beschlusses. Ich habe einige der besonders lesenwerten Passagen deshalb rauskopiert und auch fett markiert.

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hadela Michael Nickles „ARD / ZDF: LG Tübingen erklärt Zwangsvollstreckung für unzulässig“
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Hier wird in starkem Maß darauf ausgelegt, dass die Landesrundfunkanstalten, der nicht rechtsfähige Beitragsservice isnbesondere, keine Verwaltung, sondern Firmen sind.

Gerade beim SWR sitzen Juristen, die solche Denkzettel bitter nötig haben, eigene Erfahrung. Sie lotsen einen zu den Verwaltungsgerichten, was auf die auch im Urteil angesprochene Ansicht spricht, eine Verwaltung mit hoheitlichen Befugnissen zu sein. Natürlich wird man vor Verwaltungsgerichten stets verlieren, das Krähenprinzip greift deutlich. Erläuterung für nachfolgenden Text:

BVwVfG = Bundesverwaltungsgesetz

LVwVfG = Landesverwaltungsgesetz

Wenn der SWR unbedingt eine Verwaltung sein möchte, dann sollte sich jeder einmal § 58 Abs. 1 BVwVfG ansehen, dazu § 59 Abs. 1 BVwVfG i.V.m. § 138 BGB (Regelung der Privatautonomie). Danach greift dann § 54 S. 1 BVwVfG - hier speziell der Punkt "...,soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen."

Die verstoßen gegen ihre eigenen Gesetze, wissen das genauso wie die Verwaltungsgerichte. Nach § 2 Abs. 3 BVwVfG Werden zwar die öffentlich rechtlichen Verträge durch die Verwaltungsgesetze des jeweilig zuständigen Landes geregelt, sofern dieses welche hat. Aber bei BW steht dort exakt das Gleiche. Betrachtet man nun den Anwendungsbereich der LVwVfG Baden-Württemberg, so steht dort deutlich erkennbar nachträglich drangepappt: "gilt ..... nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks".

Hallo Freunde: Gilt das Landesverwaltungsgesetz ausdrücklich nicht, treten automatisch die Bundesverwaltungsgesetze für diesen Fall ein, und dort steht das oben Beschriebene.

Sind das aber keine Verwaltungen, dann gehen Verträge zu Lasten Dritter durch § 138 BGB genau so wenig. Man kann es drehen und wenden wie man will:

Nun sollte es niemanden schwer fallen, die Rundfunkanstalten als vorsätzliche Betrüger anzusehen, die von den Verwaltungsgerichten protegiert werden. Lest die Gesetze, der größte Teil davon ist von klugen Juristen gemacht, da kann man wirklich den Hut ziehen. Haltet denen, die uns abzocken, diese Gesetze vor die Augen und macht dabei vor den Gerichten nicht Halt. Sammelt Beweismaterial, denn dieses System wird eines Tages anders aussehen, dann werden diese Nachweise für die Abrechnung benötigt.

Schaut euch mal die Gema an, das sind noch größere Ganoven, die sind derart rotzig, sowas kann man sich nicht vorstellen. Ist ein eingetragener Verein wie der Karnickelzüchterverein um die Ecke. Herr Erdogan ist dagegen ein wirklich lupenreiner Demokrat, ebenso die ganzen afrikanischen Machtherrscher. Und die Vereine und alle sich nicht informierenden Betriebe werfen denen das Geld nur so hinterher. Dieser Verein macht Verträge mit Musikern zu Lasten von uns allen. Und die Gerichte nicken das alles gesetzeswidrig ab, obwohl die Richter ausschließlich und zwingend ausschließlich dem Gesetz verpflichtet sind. Werden die nach Verhandlung zum Essen oder ins Puff eingeladen? Leute, überlegt euch das und geht endlich auf die Barrikaden gegen Gesindel.

Geht nicht zum Anwalt, der hilft nicht, dieser ist Teil des lukrativen Systems. Kämpft gegen den Anwaltszwang ab zweiter Instanz, durch diesen werden euch der Anspruch auf rechtliches Gehör genommen, ist alles gesetzlich geregelt. Gerechtigkeit wird durch den Anwaltszwang plötzlich zu einer Frage des Geldes, zumal die eigene Verteidigung nicht den ungeschriebenen Verhaltensweisen Gericht/Anwalt unterliegt.

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Bitte sehr: fakiauso