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News: Netzwerke, LAN, WLAN

Unitiymedia plant WiFi für alle mit Hilfe privater Router als Hotspots

Olaf19 / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Unitiymedia möchte die Router ihrer Privatkunden für die Allgemeinheit öffnen und zu mobilen WiFi-Spots machen. Das Unternehmen betont, dass dies für die Kunden weder mit einem Sicherheitsrisiko, noch mit einem Einbruch der Bandbreite verbunden sein wird.

Das heißt, Unitimedia erklärt, das Haftungsrisiko bei missbräuchlicher, rechtswidriger Nutzung der Gastzugänge bei privaten Anwendern zu übernehmen. Ferner soll die benötigte Bandbreite separat bereitgestellt und nicht etwa vom Kontingent des Router-Inhabers abgezwackt werden.

Quelle: www.chip.de

Olaf19 meint: Spontan ist das natürlich erstmal eine verlockende Idee, und doch bleibt ein mulmiger Beigeschmack. Was haltet ihr von der Idee? Stichwort Theorie vs. Praxis...

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Andreas42 Olaf19 „Unitiymedia plant WiFi für alle mit Hilfe privater Router als Hotspots“
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Hi!

Ich konnte gerade einen ersten Blick in die neue AGB von Unitymedia für den neuen "WifiSpot"-Dienst werfen, die Unitymedia in NRW an erste Kunden verschickt hat. (Ich habe noch kein solches Schreiben erhalten.)

Zwar wird in Kapitel 4 beschrieben, dass der Anbieter "Unitymedia) das rechtliche Risiko trägt "4.3 Der Anbieter ist Betreiber des Homespots und für etwaige Rechtsverletzungen, die über den Zugang begangen werden, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verantwortlich. Eine Verantwortlichkeit des Kunden besteht nicht."

Dann erfolgt aber später in Kapitel 6 "Pflichtend es Kunden" eine nicht unerhebliche Einschränkung:

"6.9 Der Kunde hat den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von WifiSpot und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit der Billigung des Kunden erfolgen oder sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von WifoSpot durch den Kunden verbunden sind."

OK, gemeint ist, dass man als Besitzer des Homespots den freien Zugang nicht für rechtlich unzulässiges verwenden darf, aber die "Billigung", ist das, was mir hier Kopfschmerzen macht. Die Homespots haben eine beschränkte Reichweite, vermutlich wird jeder Abmahnanwalt sofort darauf anspringen, dass die Nutzung ja wohl nur mit Billigung des Kunden erfolgt sein kann, der den Homespot bereitstellt.

Vorher hat Unitymedia noch festgelegt, was der Kunde nicht darf, u.a. den "Homespot" zu unterbinden (aka "abschalten") und eben, dass er seinen eigenen privaten Zugang als Homespot bereitzustellen hat.

Laut Anschreiben MUSS man innerhalb von vier Wochen der Einrichtung des Homespots widersprechen.

Ich traue der Sache noch nicht ganz und würde widersprechen.

Bis dann
Andreas

PS: habe jetzt online nach der AGB gesucht und sie gefunden: https://www.unitymedia.de/content/dam/dcomm-unitymedia-de/Privatkunden/global/docs/agb/agb-wifispots.pdf

UPDATE: das ist nicht die AGB, die ich als Kopie vorliegen habe!

NOCHNUPDATE: hier ist die Version vom Januar 2016, allerdings anders formatiert...

https://www.unitymedia.de/content/dam/dcomm-unitymedia-de/Privatkunden/global/docs/agb/22191_1601_BWF04-16-N_Bes_GB_WiFiSpot_NHB.pdf

Bitte bei der Ueberweisung im Betreff "Loeschen fuer Kohle" und den Beitrag angeben. Knausern hilft nicht!
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