Hallo,
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/apple-daten-sicherheit-101.html
Gruß
Zugängliche Daten auf Anfrage (mit Durchsuchungsbefehl) herausrücken oder ein Smartphone knacken im Auftrag und auf Weisung einer Behörde sind halt immer noch verschiedene Dinge.
Interessant ist nur, wie angeblich 11000 Anfragen aus D zustande kommen, alle mit richterlichem Beschluß. Entweder stimmt die Zahl nicht oder die zuständigen Richter haben die Anfragen der Staatsanwälte einfach durchgewunken (was sie nicht dürfen).