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News: Wegen erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung

ARD fordert Übertragungsrechte für Handball-Weltmeisterschaften

Michael Nickles / 2 Antworten / Flachansicht Nickles
ARD-Vorsitzende Prof. Dr. Karola Wille. (Foto: ARD)

Für was die öffentlich-rechtlichen Sender Geld verbrennen dürfen ist im Rundfunkstaatsvertrag geregelt, der aktuell in der Version 18 vorliegt (PDF).

Die aktuelle ARD-Vorsitzende Prof. Dr. Karola Wille drängt jetzt laut handball-world.com darauf, dass künftig auch interkontinentale Handball-Events übertragen werden.

Dazu muss der Rundfunkstaatsvertrag dahingehend geändert werden, dass auch weitere Ballsportarten in die "Liste der Ereignisse mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" wandern.

Diese Liste findet sich im 2. Absatz von Paragraf 4, ab Seite 11 des Rundfunkstaatsvertrags. Der erklärt welche Großereignisse eine derart hohe gesellschaftliche Bedeutung haben, dass sie von öffentlich-rechtlichen Sendern übertragen werden müssen. Konkret steht dort aktuell das:

Großereignisse im Sinne dieser Bestimmung sind:

1. Olympische Sommer- und Winterspiele,

2. bei Fußball-Europa- und - Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie unabhängig von einer deutschen Beteiligung das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel,

3. die Halbfinalspiele und das Endspiel um den Vereinspokal des Deutschen Fußballbundes,

4. Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft,

5. Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, UEFA-Cup) bei deutscher Beteiligung.

Bislang sind also nur Olympiade und Fußball gedeckelt.

Michael Nickles meint:

Der Rundfunkstaatsvertrag ist genau wie die beiden weiteren einzelnen Rundfunkstaatsverträge für ARD und ZDF eine perfekte Verarschung. Geregelt wird zwar alles Erdenkliche aber es gibt niemanden der sich daran halten muss. Wenn ein Sender gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt, dann tut er das halt und basta.

Es existiert kein Verantwortlicher. Ich erinnere an meine gescheiterte Strafanzeige gegen den ZDF-Intendanten im August 2015. Grund war, dass das ZDF gemäß Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig ist, weil der Einfluss durch Politiker dort zu groß ist. So ist es heute immer noch und so bleibt es halt. Basta. Ein "kleines Beispiel", wie nach Lust und Laune auf die Rundfunkstaatsverträge geschissen wird.

Passt in einem der ohnehin bereits endlos dehnbaren Verträge was nicht, dann wird es ratzfatz passend gemacht. Das Volk kriegt dann vielleicht am Rande mit, dass ein neuer Rundfunkstaatsvertrag beschlossen wurde und fertig. Jetzt passiert das halt wieder mal. Die Handballfans werden sich freuen und demnächst vielleicht auch die Minigolfspieler.

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