Der erste Schnee..
Gruß
Der erste Schnee..
Gruß
Deshalb dürfte es gleichgültig sein, ob ich auf dem Balkon sitze und direkt Nachbars Tür anschaue oder eine Kamera habe, die mir eben diesen Eingang auf dem neben mir stehenden Monitor zeigt.
Das sehen deutsche Richter etwas anders.
Eine Kamera, egal welche, darf eben nicht dauerhaft auf Objekte außerhalb des eigenen Grundstückes gerichtet sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Kamera etwas aufnimmt, oder nur eine Attrappe ist.
Das sind jetzt meine, einfachen, Worte zu einem sehr komplexen Thema.