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ARD / ZDF - Ankündigung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Michael Nickles / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit meinem letzten Spaß mit dem "Service" (siehe ARD / ZDF - Vermögensauskunft und Vollstreckung - richtig reagieren) ist viel passiert, es ging Schlag auf Schlag und ich fasse die Ereignisse hier zusammen.

Im September ging es ordentlich ab. Ich hatte viel Spaß mit meinen Brieffreunden. (Foto: mn)

Anfang September ging es bei mir in eine spannende Phase: der Androhung von Vermögensauskunft und Vollstreckung. Allerspätestens dann, wenn so ein "gelber Brief" mit unmissverständlicher Zustellungsbescheinigung kommt, muss reagiert werden, wie exemplarisch hier beschrieben: ARD / ZDF - Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag.

Wie beschrieben habe ich eine Erinnerung an das Amtsgericht/Vollstreckungsabteilung geschickt, darauf verwiesen, dass zur Klärung der Rechtsmäßigkeit der Forderung meinerseits eine Klage läuft und die Vollstreckung daher auszusetzen ist. Ich habe dieses Schreiben persönlich hingebracht und mir dies bescheinigen lassen. Mit der Bescheinigung bin ich anschließend zum Ladungstermin der Gerichtsvollzieherin und habe die Bescheinigung vorgelegt.

Damit war terminlich und "technisch" alles korrekt abgewickelt. Ein Irrtum! Nach einer Urlaubswoche hatte ich dann auch schon wieder ein gelbes Schreiben. Auf solche gelben Schreiben, förmlichen Zustellungen muss fristgerecht reagiert werden, wie hier beschrieben: ARD / ZDF: Förmliche Zustellungen - wann Reagieren unvermeidlich ist

Die Ankündigung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis.

Ankündigung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis: Im gelben Brief der Vollstreckerin, das sie sozusagen sofort losgeschickt hat, nach dem ich bei ihr war, war eine Ankündigung drinnen, dass ich in das "Schuldnerverzeichnis" eingetragen werde

Dieses Schuldner-Dingsbums ist eine recht spannende Sache, hat sogar eine eigene Webpräsenz: www.vollstreckungsportal.de. Am Ende des Schreibens wird erklärt, wie es funktioniert.

Sobald jemand an diesen Prager gestellt ist, kriegt er von der Behörde eine PIN, mit der er sich beim Vollstreckungsportal einloggen kann, um seinen Status abzurufen. Man erfährt hier die Personen/Stellen, die sich die Eintragung angeguckt haben. Soweit ich es schnalle gehört dazu unter anderem die Schufa. Details zum Schuldnerverzeichnis liefert Wikipedia. Selbsterklärend ist diese Eintragung je nach persönlicher Lage unangenehm, man kriegt quasi den Stempel "Achtung, der ist was schuldig und zahlt es nicht".

Soweit mir bekannt ist das ein Pauschalstempel - es steht nicht dabei, dass es nur um "eine handvoll Kröten" wegen der GEZ-Scheiße geht. Man gilt mit der Eintragung geschäftlich einfach als vertrauens- und natürlich auch kreditunwürdig. Selbstverständlich kann man sich gegen so eine Schuldnerverzeichnis-Eintragung innerhalb der gesetzten Frist wehren. In meinem Fall war im Schreiben (siehe Pfeil) eine völlig absurde Behauptung - die Gerichtsvollstreckerin erklärte einfach, ich sei zum Ladungstermin nicht erschienen und hätte mich zudem grundlos geweigert die Vermögensauskunft abzugeben.

Das ist falsch, weil ich einerseits beim Termin war und dort auch als Begründung meine Erinnerungsschreiben an das Amtsgericht vorgelegt habe. Zudem hat mir die Gerichtsvollstreckerin mir beim persönlichen Termin diesen auch "per Stempel" bescheinigt.

Mein Widerspruch gegen die Eintragung.

Widerspruch gegen die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis: Der Widerspruch gegen eine Eintragung ist selbsterklärend eine situationsbedingte individuelle Sache. I

n meinem Fall habe ich eben einfach darauf verwiesen, dass falsche Behauptungen vorliegen, ich zum Ladungstermin ordnungsgemäß erschienen und auch eine Begründung abgeliefert habe, warum ich die Zahlung verweigere und auch keine Vermögensauskunft abgebe.

Zur Vermögensauskunft gilt noch zu wissen, dass das eigentlich nur dazu dient die Vollstreckung durchzuziehen. Prinzipiell reicht dem Vollstrecker schon die Auskunft über ein Bankkonto mit ausreichendem Guthaben, von dem er dann pfänden kann. Warum die Vollstreckerin überhaupt die "falsche Behauptung" aufgestellt hat? Gewiss nicht einfach aus Böswilligkeit.

Vollstreckungsmaschine verstehen: Der Vorgang einer Vollstreckung von Gläubiger über Gericht bis zum Vollstrecker ist sehr komplex. Die Vollstreckerin ist nur eine der Stationen, die einfach ihren Auftrag erledigt. Hat sie vom Vollstreckungsgericht den Auftrag zum Vollstrecken gekriegt, dann zieht sie den nach Schema F durch - es sei denn, sie wird von der höheren Instanz zurückgerufen.

Erklärungsschreiben der Vollstreckerin: formlose Zustellung und mit schöner Blumen-Briefmarke.

Wenige Tage nach meinem Widerspruch gegen die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, kam ein formloser Brief von der Gerichtsvollstreckerin, der eine ganz besondere Aufmachung hatte (siehe ARD / ZDF: Unglaublich - sie haben mich fast zum Weinen gebracht!)

Sie erklärte kurz und bündig, dass ihr keine Entscheidung zur Einstellung der Vollstreckung von der höheren Instanz vorliegt.

Auf gut Deutsch: sie muss den Vollstreckungsvorgang fortsetzen weil er von oben nicht gestoppt wurde.

Post vom Amtsgericht - sie brauchen binnen 3 Tagen mehr Details.

Amtsgericht hakt wegen Widerspruch nach: Einen Tag nach dem Mitteilungsschreiben der Vollstreckerin kriegte ich Post von deren Auftraggeber, der "höheren Instanz", also dem  Amtsgericht.

Das teilte mit, dass es meinem Widerspruch gegen die Schuldnereintragung nicht entsprechen kann, weil es "Hindernisse" gibt. Ich soll noch eine Kopie der Eintragungsordnung des Gerichtsvollziehers schicken und auch den Zustellnachweis vom Kuvert.

Außerdem will das Amtsgericht von mir die vollständigen Gläubigerdaten haben. Darauf, dass ich im Vorfeld eine Erinnerung eingereicht habe, aufgrund deren bisherigen Nichtbeachtung es überhaupt erst zur Ankündigung der Schuldnerverzeichniseintragung kam, geht das Amtsgericht gar nicht ein. Es geht jetzt schon um das "nächste Aktenzeichen, meinen Widerspruch gegen die Eintragung und nicht gegen den vorherigen Widerspruch gegen die Vollstreckung überhaupt.

Wie üblich wurde mit dem Schreiben vom Amtsgericht eine Frist gesetzt. Und im Schreiben stand auch klar drinnen, dass bei Versäumnis dieser Frist nach Aktenlage entschieden wird, ich auf Klardeutsch die Arschkarte kriege, mein Widerspruch abgelehnt wird. Menschlicherweise hat mir die zuständige Dame vom Amtsgericht eine Frist von 3 (in Worten: DREI) Tagen eingeräumt (siehe Bild, 3). Das Schreiben wurde am 17. September verfasst (1), der Brief am 18. September frankiert (2). Das war ein Freitag.

Im Briefkasten lag der Brief am Dienstag den 22. September. Egal ob nach Zählung von Wochentagen oder Werktagen bestand also gar keine Chance die Frist einzuhalten, weil sie sozusagen bereits abgelaufen war. In solchen Fällen überhaupt nur eine 3-Tages-Frist zu setzen, ist eine Sauerei. Im Fall von Kommunikation mit einer "Anwaltskanzlei" die täglich besetzt ist, mag das vielleicht gehen, im Fall einer Privatperson aber nicht.

Mein Antwortschreiben, Nachreichen von Unterlagen.

Nachreichen der Unterlagen: Natürlich habe ich die geforderten Unterlagen sofort nach Erhalt des Schreibens zusammengestellt und losgeschickt. Wäre ich eine Woche in Urlaub gewesen, dann hätte ich wohl Pech gehabt. Natürlich habe ich drauf aufmerksam gemacht, dass die Frist gar nicht einhaltbar war. Bei der Frage zu den Gläubigerdaten konnte ich mich beim besten Willen nicht mehr zurückhalten:

Wegen Gläubigerdaten:

Im Schreiben der Gerichtsvollzieherin (siehe Anlage) ist hierzu angegeben: Bayerischer Rundfunk ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragservice, 50556 Köln.

Rein förmlich mache ich darauf aufmerksam, dass in Köln kein Bayerischer Rundfunk existiert. Zudem sind der Bayerische Rundfunk (Umsatzsteuernummer

DE 129523494) und der ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragservice unterschiedliche Unternehmen (Umsatzsteuernummer DE 122790216). Es werden in der Eintragungsordnung also zwei Gläubiger angegeben, eine eindeutige Zuordnung ist nicht möglich. Auch aus diesem Grund ersuche ich um Bewilligung meines Widerspruchs.

Wer Korinthenkackerei betreibt, der muss sie halt auch einstecken. Auf jeden Fall gilt mal festzustellen: der Widerstand gegen den Zwangsrundfunk ist äußert lehrreich, hilft die komplexen Abläufe im Justizwesen zu durchschauen. Der irre verworrene Konstrukt bei dem eine Hand oft (immer?) nicht weiß was die andere gerade macht, ist eigentlich eine super Sache. Denn: sie verschafft mit ein bisschen Durchblick tollen Spielraum Verfahren ins schier Endlose zu dehnen, Zeit zu schinden.

Aktuell habe ich null Peil wie es bei mir jetzt weiter geht, welches Aktenzeichen noch so kommt. Ziehen sie die Schuldnereintragung durch? Geht das rasch oder wird das wieder ein größeres Verfahren? Wie geht es eigentlich mit der Vollstreckung weiter? Sie werden das Geld ja eintreiben wollen. Oder haben meine Erinnerung und/oder mein Widerspruch erfolg?

Was ist eigentlich mit meiner Klage gegen den Bayerischen Rundfunk die seit Januar 2015 läuft? Passiert da noch was? Inzwischen weiß ich auch, dass ich noch weitere "Mittelchen" habe, zum Beispiel so was wie "Eilrechtschutz beantragen". Es bleibt also weiterhin unterhaltsam und spannend.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

2014, 9. Dezember: ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

2014, 14. Dezember: ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH

2014, 18. Dezember: ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show

2014, 24. Dezember: ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende

2015, 5. Februar: ARD / ZDF-Gutachten: Endlich Post vom Bundesfinanzministerium

2015, 5. Februar: REPORT: ARD / ZDF: Die Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag Teil 1

2015, 10. Februar: ARD / ZDF - Bescheide mit rechtlich fragwürdigen Unterschriften

2015, 5. März: ARD / ZDF - Der erste Vollstreckungsversuch bei Nickles

2015, 2. April: ARD/ZDF vs Nickles - Vollstreckung und Klage, Zwischenbericht

2015: Nickles vs ARD/ZDF: Strafanzeige gegen ZDF-Intendant wegen Nötigung

2015, 8. August: ARD/ZDF vs Nickles - die Zwangsvollstreckung hat begonnen

2015, 9. September: ARD / ZDF - Vermögensauskunft und Vollstreckung - richtig reagieren

 

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Olaf19 Max Payne „Der ganze Ablauf ist in den 882b ff. ZPO beschrieben. Aber ...“
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Der ganze Ablauf ist in den §§ 882b ff. ZPO beschrieben.

Zum eigenen Nachlesen eignet sich – neben anderen Quellen – am besten dejure.org, da dieser Webauftritt, zumindest meiner bescheidenen Meinung nach, besonders übersichtlich gestaltet ist: https://dejure.org/gesetze/ZPO/882b.html

Erstaunlich übrigens, dass der Beitrag von Max gleich nach dem Absenden erstmal wieder ein Minuszeichen kassiert hat. Sollen die Betroffenen doch froh sein, wenn bei nickles.de Leute mitlesen und -posten, die auch juristisch etwas Ahnung haben...

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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