http://www.frag-einen-anwalt.de/Strafrechtliche-Verjaehrung-von-Betrug---f246408.html
Der Betrug ist mittlerweile straffrei (sanktionsfrei), die Täuschung der Behörde aber AFAIK nicht und die Aufenthaltsgenehmigung muß auch regelmäßig erneuert werden...
Da hätte er schon mindestens 5 Jahre vor Bekanntwerden Deutscher werden müßen, sonst wärs Ihm auch als Deutscher ähnlich ergangen, mindestens staatenlos wäre er dann...
Und da kann man ziemlich bis absolut sicher sein, das er das mindestens jetzt jenau weiß und auch deshalb nicht dagegen geklagt hat!