Rundfunkbeitrag Widerstand 206 Themen, 4.190 Beiträge

ARD/ZDF vs Nickles - die Zwangsvollstreckung hat begonnen

Michael Nickles / 96 Antworten / Flachansicht Nickles

Gut 5 Monate hat der "Service" nichts mehr von sich hören lassen, wie zuletzt im Zwischenbericht mitgeteilt, ist seit dem ersten Vollstreckungsversuch Anfang März 2015 seitens des Gegners nichts mehr passiert. Ich habe schlichtweg mitgeteilt, dass ich mich im Klageverfahren gegen den Bayerischen Rundfunk befinde und außerdem Strafanzeige gegen den Intendanten einer Rundfunkanstalt erstattet habe.

Aufgrund des schwebenden Zustands, habe ich beim "Hilfs-Vollziehungsbeamten" Aussetzung der Vollsteckung beantragt und der hat dann einfach nichts mehr von sich hören lassen.

Vollstecker sind wohl überlastet

Vermutlich aus einem simplen Grund: totaler Überlastung. Gemäß eigener Angabe von ARD/ZDF verweigern bereits Millionen Haushalte die Zahlung (Haushalte wohlgemerkt, nicht nur Bundesbürger!) und 2014 gab es bereits 890.912 Vollstreckungsersuche. In wie weit die erfolgreich waren und wie viele inzwischen hinzugekommen sind, wird sich wohl erst dem nächsten Geschäftsbericht des Service entnehmen lassen (also 2016).

Um den Aufwand zu stemmen, scheinen die Vollziehungsinstitutionen es erstmal mit einer billigen schnellen Nummer zu versuchen: sie schicken "Hilfs-Assistenten" vor, wie auch in meinem Fall Anfang März geschehen. Das was da auf normalem Postweg eingetroffen ist, war bestenfalls eine primitive neue "Bettelbriefmasche". Das Schreiben war bereits formell ein Witz und nicht ernst zu nehmen.

Am 28. Juli kam jetzt das wirklich ernstzunehmende Vollstreckungsschreiben, bereits am "gelben Umschlag" und seiner "förmlichen Zustellung" erkennbar. Auch war die Sendung diesmal recht dick und bestand aus mehr als dem lausigen Einseiter, mit dem es der "Hilfs-Vollzieher" Herr P. Anfang März probiert hat  (siehe Bild).

Und diesmal kam das Zeugs auch von Frau A., die Gerichtsvollzieherin die für meine Ecke hier zuständig ist und die ich bereits von anderen Vorfällen (unsinnige Gerichtsverfahren gegen die Nickles.de GmbH) her persönlich kenne.

Die "förmliche Zustellung". Bereits der Hinweistext auf der Rückseite macht klar, dass dieses Schreiben als zugestellt gilt, es keinen Spielraum für Ausreden gibt. Der Hinweistext auf der Umschlagrückseite wird auch auf der ersten Seite des Schreibens wiederholt.

Diskussionswürdig mag durchaus sein, warum das Vollstreckungsschreiben gerade jetzt in der Hochsommer- und Urlaubszeit rein kam.

Fünf Monate lang ist schließlich nichts passiert und meine Klage gegen den Bayerischen Rundfund und die Strafanzeigensache ist unverändert am Laufen.

Natürlich hat so ein Vollstreckungsschreiben eine knallharte Frist - in diesem Fall 2 Wochen. Wer da grad in Urlaub ist, der hat halt Pech gehabt. Behörden kennen keine Urlaubszeit und Abkassierer sowieso nicht.

Es gab inzwischen zig Berichte, dass solche Volllstreckungsschreiben bereits wegen formeller Fehler anfechtbar sind, weil beispielsweise der Gläubiger nicht exakt genug bezeichnet ist, oder weil es an Unterschriften oder irgendwelcher Siegel fehle, oder (aus Sicht mancher Reichsexperten) weil der Beitragsservice genau wie die Bundesrepublik eine GmbH ist und entsprechend gar keine Berechtigung zum Kassieren besteht.

Formelle Fehler kaum noch anfechtbar

Die noch verrückteren Argumente, die unter anderem in zig "Youtube-Videos" gepredigt werden, lasse ich mal weg. Tatsache ist, dass das Tübinger Landgericht die Zwangsvollstreckungen wegen formeller Fehler als unrechtmäßig verurteilt hat. Tatsache ist ebenfalls, dass der Bundesgerichtshof dieses Urteil im Juli gekippt hat. Es ist seitdem also praktisch aussichtslos geworden, die Vollstreckungsschreiben wegen vermeintlicher Formfehler anzugreifen.

Also zum Schreiben, das aus 10 Seiten besteht und recht viel Lesestoff beinhaltet.

Die ersten beiden Seiten des Hauptschreibens.

Die Vollstreckerin (sie redet selbst von "vollstrecken" und nicht von "vollziehen") kommt zu Beginn des Schreibens sofort zur Sache: es geht um eine Gesamtforderung in Höhe von 370,99 Euro.

Davon entfallen 339,64 Euro auf die Forderung des Gläubigers und es kommen 31,35 Euro "bisherige Kosten" für den Vollstreckungsaufwand hinzu.

Wer es also beim Kampf gegen die Zwangsgebühren bis zum "gelben Brief" vom Vollzieher kommen lässt, den kostet der Spaß einen Gegenwert von rund 2-3 Kästen Bier. Das ist ärgerlich aber verschmerzbar.

Zwei Wochen Frist und Drohungen

Als Frist fürs Begleichen der Forderungen hat mir Frau A. 2 Wochen ab Zustellung des Schreibens eingeräumt. Der Umschlag ist mit 29.7.2015 datiert, ich muss also bis 11. August antworten. Im Schreiben wird auch gleich erklärt, was passiert wenn ich nicht reagiere. Dann folgt bis 27. August eine Ladung zwecks "Vermögensinterview" und wenn ich die nicht wahrnehme, dann drohen "Eintragung ins Schuldnerverzeichnis" und Verhaftung.

Kurzum: es ist Unsinn, auf so ein Schreiben nicht zu reagieren! Mir ist es schnuppe, wenn ich in ein Schuldnerverzeichnis eingetragen werde, aber das ist vermutlich ein Ausnahmefall. Ob ich es bis zur Verhaftung ankommen lassen will, bezweifle ich mal eher. Dafür ist das Wetter gerade zu schön und ich habe außerdem für Oktober bereits einen Flug gebucht.

Ich stecke jetzt also exakt in der Situation, die der "Service" haben will: unter Druck, nichts tun geht nicht. Das Schreiben bietet allerdings durchaus diverse Hinweise, wie sich die Sache weiter aufschieben lässt. Es ist beispielsweise möglich, beim Vollstreckungsgericht der Verpflichtung zur Vermögensauskunft zu widersprechen - was dann aber gewiss auch nur wieder eine aufschiebende Wirkung hat. Und los geht es dann mit dem nächsten "Drohtermin" vielleicht exakt dann, wenn ich im Urlaub bin. Weiter wird auch die Möglichkeit zur Ratenzahlung eingeräumt.

Die nächsten beiden Seiten des Hauptschreibens.

Auf den beiden folgenden Seiten wird nochmals präzise aufgeschlüsselt, woraus sich unter anderem die Vollstreckungskosten von 31,35 Euro genau zusammensetzen.

Recht interessant finde ich, dass der erste Vollstreckungsversuch (Witz) von Anfang März anscheinend kostenlos war, beziehungsweise die dafür angefallenen Kosten gar nicht aufaddiert wurden.

Der Hilfsvollstrecker Herr P. wollte einfach 366,89 Euro haben und hat in seinem einseitigen Schreiben gar nicht erklärt, woraus sich die Kosten zusammensetzen. Ich hefte das Schreiben von Herrn P. also einfach mal im Ordner "Bettelbriefe und Verarschungen" ab.

Das Vollstreckungsersuchen des Bayerischen Rundfunks vom 1.12.2014 habe ich erstmals im August 2015 zu sehen gekriegt.

Den vier Seiten der Vollstreckerin folgt noch ein Ausdruck des Vollstreckungsersuchens  des Bayerischen Rundfunks vom 1.12.2014, das ist jetzt erstmals gekriegt hab. Herr P. war im März vermutlich zu faul es auszudrucken oder wollte Portokosten sparen.

Das Vollstreckungsersuchen des Bayerischen Rundfunks ist eher langweiliger Krempel. Es wird halt die Eintreibung der Zwangsgebühren beauftragt. Außerdem teilt der BR mit, dass es um die Gebühren von Januar 2013 bis Juni 2014 geht (also nur einen Teilbetrag dessen, was sich inzwischen an nicht bezahlten Zwangsgebühren angehäuft hat). Berechnet hat der BR auch insgesamt 16 Euro Säumniszuschläge (die meinem Wissenstand nach nicht unbedingt berechtigt sind).

Die finalen beiden Seiten.

Das "Komplettspaßpaket" endet schließlich mit zwei weiteren beigefügten Seiten: ein Merkblatt das erklärt, wie das mit der drohenden "Vermögensauskunft" so funktioniert und eine Postübergabeurkunde die abermals klarstellt, dass mir das Zeugs zugestellt wurde.

Maschine gegen Mensch

Also zur entscheidenden Frage: Was ich bis zum Fristablauf 11. August tun werde. Simple Antwort: ich weiß es noch nicht. Unverändert gilt es beim Kampf gegen die Rundfunkzwangsgebühr einen kühlen Kopf zu bewahren, nicht widerstandslos einzuknicken. Ich werde mich in den kommenden Tagen mit Mitstreitern beratschlagen, wie ich am besten vorgehe.

Blöderweise bin ich aktuell arg im Stress und daran wird sich auch in den kommenden Wochen nichts ändern. Im Gegensatz zum "Service" bin ich halt keine Maschine sondern ein Mensch.

Es ist also durchaus möglich, dass ich mich zum Zahlen entscheiden werde, weil ich aktuell nicht die Zeit habe, eine sinnvolle Alternative zu finden. Ich werde hier selbstverständlich über meine Entscheidung informieren. Ein entschiedener Gegner der Zwangsrundfunkverarsche werde ich selbstverständlich bleiben.

An dieser Stelle gilt noch zu wissen, dass der Kampf gegen ARD/ZDF noch längst nicht vorbei ist. Der Runde Tisch in München wächst unermüdlich, aus einem kleinen Tisch ist längst ein großer geworden. Und beim nächsten Treffen in rund 3 Wochen (Termin gebe ich wie immer hier kurzfristig bescheid), wird es voraussichtlich schon ein paar Tische brauchen. Unter anderem deshalb, weil ich spannende Gäste erwarte.

Interessanter Lesestoff

An dieser Stelle noch kurz zwei aktuelle Links zu interessanten Dingen bezüglich dem Widerstand:

Telepolis Bericht zum Buch "I Have A Stream" (danke giana0212 für den Hinweis)

Hinweis auf interessanten Prozess beim Berliner Verwaltungsgericht am 12. August 2015

Übrigens: Alle Weile erreichen mich Angebote, den Nickles-Widerstand gegen den Zwangsrundfunkbeitrag mit einer Spende zu unterstützen. Dafür auch hier nochmals ausdrücklich vielen Dank! Es gibt allerdings kein spezielles Spendenkonto. Wer mich unterstützen will, kann das einfach durch eine Premiummitgliedschaft tun und erhält dafür auch gleich noch eine Gegenleistung als Dankeschön (Mitgliedschaftsbeitrag als Fachliteratur zwecks Weiterbildung steuerlich absetzbar!).

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

2014, 9. Dezember: ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

2014, 14. Dezember: ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH

2014, 18. Dezember: ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show

2014, 24. Dezember: ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende

2015, 5. Februar: ARD / ZDF-Gutachten: Endlich Post vom Bundesfinanzministerium

2015, 5. Februar: REPORT: ARD / ZDF: Die Nickles-Klage gegen den Zwangsrundfunkbeitrag Teil 1

2015, 10. Februar: ARD / ZDF - Bescheide mit rechtlich fragwürdigen Unterschriften

2015, 5. März: ARD / ZDF - Der erste Vollstreckungsversuch bei Nickles

2015, 2. April: ARD/ZDF vs Nickles - Vollstreckung und Klage, Zwischenbericht

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_322130 Ventox „Ich dachte eher an den finanziellen Aspekt. Bei zu geringem ...“
Optionen
Eine Befreiung ist nur möglich, wenn die Bedürftigkeit von einer Sozialbehörde bescheinigt wurde. Wird ergänzend ALG II gezahlt, ist ein Befreiungsantrag möglich.
bei Antwort benachrichtigen