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News: Digitales Rechtemanagement

Kaltura will Videoinhalte vor illegalen Downloads schützen

Michael Nickles / 4 Antworten / Flachansicht Nickles
(Foto: Kaltura / C. Klinkenberg, pixelio.de)

Kaltura, nach eigener Angabe führender Video-Technologieplattform, hat eine neue plattformübergreifende Lösung für digitales Rechtemanagement (DRM) präsentiert

Die im  Kaltura Videoplayer integrierte DRM-Lösung kontrolliert Downloads und verhindert das Kopieren und Weiterleiten geschützter Dateien.

Dabei spielt es keine Rolle, auf welchem Gerät und über welchen Browser Video-Inhalte gestreamt werden. Die Lösung unterstützt  sowohl neuere Streaming-Technologien wie DASH (Dynamic Adaptive Streaming over HTTP) und CENC (Common Encryption), sowie Standards wie das Silverlight Plugin oder Smooth Streaming.

Hintergrund: Kaltura hat die weltweit erste Open Source Online-Videoplattform entwickelt und liefert als Vorreiter in den Märkten für OTT TV (Over the Top TV), OVP (Online Video Platform) und EVP (Enterprise Video Platform) international führende Videotechnologien. Über 150.000 Anwender in Unternehmen, Medienkonzernen und Bildungseinrichtungen verwenden die Plattform bereits, um hoch entwickelte Video-, Audio- und Foto-Dateien zu betreiben.

Im Software as a Service (SaaS)-Modell übernimmt Kaltura den vollständigen Service inkl. Video-Hosting, Streaming, plattformübergreifende Übertragung, Transcoding, Analyse sowie Support- und Wartungsdienste. Darüber hinaus kann die Plattform im eigenen Rechenzentrum betrieben werden.

Michael Nickles meint:

In wie weit die Kaltura-Technik auch bei uns in der Internet-Unterhaltungsindustrie verbreitet ist, weiß ich spontan nicht. Aber es ist ein Anlass mal wieder über das elende Thema DRM zu reden. Mir ist bislang kein Fall bekannt, in dem DRM für Verbraucher etwas anderes als Einschränkungen und Ärger beschert hat.

Viele errinnern sich gewiss noch an den Unsinn der geschützten Musik-Downloads. Der Wahnsinn ging so weit, dass gekaufte Musik nur auf dem zugehörigen Player abspielbar war. Die finalen DRM-Verarschungen ereigneten sich 2008, 2009 hat die Musikindustrie DRM endgültig für tot erklärt. Und sie lebt heute bekanntlich immer noch sehr erträglich vom Online-Musik-Download-Geschäft.

Muss der DRM-Schwachsinn jetzt bei Videoinhalten erneut durchexperimentiert werden?

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Xdata klamauk „Jetzt würde mich natürlich der Zusammenhang interessieren. ...“
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Sorry, habe Deine Antwort erst jetzt gesehen.

Bei Linux sind Binaries anscheinend nicht gerne gesehen.
Ich finde die akzeptabel, da ja nicht jeder Hardware Hersteller seine "letzten Geheimnisse"
Preisgeben will, weil die Konkurrenz da hart ist, zB Ati-AMD  und Nvidia.

Aber bei Streaming, und dessen zum Teil miese Qualität*  kann ich verstehen wenn User dies auch mal lokal auf Festplatte Speichern Wollen.

Welche Rechte des Verfassers sollen den da geschützt werden ..
Warum wird es dann   nicht gleich proprietär, nur für Geld ladbar?

Ist doch OK wenn mit Videos Geld verdient werden soll, aber doch nicht mit Streaming(?),
mit dem Risiko von Stockpausen Delays.

Dann eine "richtige DVD" oder das Kino, da weiß man wofür man gezahlt hat.
Ein riesiger Bildschirm, den keine Heimkinoanlage schafft, und Tiefbass wie  nur  bei einer recht guten Heimkinoanlage.

Aber züruck zu deinem Interesse beim Zusammenhang:

Warum ausgerechnet eine OpenSource Platform zum Laden von DRM Inhalten..

Das beißt sich irgendwie.

Bei Linux - und noch weniger bei BSD - stört sich der Verfasser daran wenn User das BS auf 5 oder 7 Festplatten zu haben .. nur als seine Eigenkreation darf der User es nicht.
Zumal ein User sowieso nur einen Desktop sinnvol zugleich einsetzen kann.
Microsoft ist da ja einerseits recht streng, jede Platte eine bezahlte Lizenz,
andererseits sehr fair bei den freien  Build mit langen Laufzeiten!

Zum Beispiel das Kaufmodell bei Amazon Prime nutze ich garnicht, denn
nur sehen und nicht laden dürfen,
interressiert mich nicht die Bohne.

Dafür habe ich Fernsehen, dessen Gebühren schon teuer genug sind.

Jede Arbeit ist ihres Lohnes wert.

Aber auf Leasing, Raten treffender, etwas - nur auf Zeit kaufen, nee.
DRM und Co. ist eine vergleichbare Beschränktheit der Nutzerrechte.

Nach modernen Urheberrecht, Rechte und Verfasserschutz ist anscheinen auch,
eine alte Schallplattensammlung oder gar Kasseten nicht erlaubt ..
.. oder zumindest deren Digitalisierung .......

Früher gab es dieses "Rechte und Besitzer Gehabe*" bis auf Fotografen garnicht.

*Oft mit Kosten bzw. abartig hohen Strafen bei, meist nicht wiklich bewiesenen Verstößen!

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