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News: OLG München hat bestätigt

GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind wettbewerbswidrig

Michael Nickles / 24 Antworten / Flachansicht Nickles
Typische "GEMA-Sperrtafel" bei Youtube.

Auch in zweiter Instanz wurden die von Youtube geschalteten sogenannten "GEMA-Sperrtafeln" als wettbewerbswidrig eingestuft. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 7. Mai das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG) München vom Februar 2014 weitgehend bestätigt. Youtube-Hinweise wie

"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid"

sind auch nach Auffassung des OLG München unlauter und wettbewerbswidrig.

Der Text erwecke den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt. YouTube legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Das OLG München bestätigt nun die Entscheidung der ersten Instanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das OLG hat die Revision jedoch nicht zugelassen.

Hintergründe zum Dauerkrieg von GEMA und Youtube gibt es unter anderem auf dieser Seite der GEMA: GEMA und Youtube

Achtung: Zum Umgehen der Youtube-Blockade wird aktuell wieder mal das Browser-Plugin Proxtube empfohlen. Dessen Einsatz ist riskant, birgt die Gefahr Adware im System einzunisten. Alle Details dazu hier: Youtube-Sperren: Adware bei Proxtube vermeiden!  

Michael Nickles meint:
Nachgebessert. Die verurteilten Formulierungen hat Youtube inzwischen durch neue ersetzt. Es scheint allerdings auch noch andere Varianten mit eher "heikler" Formulierung zu geben.

Auch in der Nickles-Community ist eine erkennbare Fraktion der "Generation kostenlos" vertreten, die jegliche positiven Äußerungen über die GEMA hasst.

Eine Diskussion ob die GEMA gut oder schlecht ist und ob es für Künstler schlechter oder besser wäre, wenn es sie nicht gäbe, ist an dieser Stelle aber völlig sinnlos.

Das Urteil ist richtig. Der Text auf den Sperrtafeln von Google ist knallhartes "Anschwärzen", Rufmord.

Es wird exakt so formuliert, als sei die GEMA schuld am Fehlen des Videos. Dem ist nicht so: das Video fehlt, weil sich GEMA und Google noch nicht einig geworden sind, wie Videos honoriert werden. Abseits davon, dass der Sperrtafel-Text einfach falsch ist, ist es unverschämt einen "Geschäftspartner" anzuschwärzen, weil man nicht mit ihm einig wird.

Nach dem ersten Urteil hat Youtube die Texte seiner Sperrtafeln übrigens nachgebessert.

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Xdata Michael Nickles „GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind wettbewerbswidrig“
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Die Sache ist nicht so einfach überblickbar, regelrecht ambivalent, die Rolle der Gema allgemein.

Das Internet ist International - und eine freie Plattform.

Speziell in Bezug auf die Abspielrechte hat sich doch Youtube zB. mit der
-- ebenfalls sehr strengen RIAA oder so einigen können?

Geht es da wirklich um Urheberrechte oder um lokale Aufführungsrechte die die Gema    zu unrecht erhebt  .. da der Aufführungsort Deutschland ja nicht
eindeutig feststeht.

Das gilt, genau dann, wenn es rechtlich erlaubt ist ein international
anderswo
freigegebenes Video zu laden, da dann der Aufführungsort nicht gesetzlich zwingend Deutschland ist.

Es geht da nicht um die Generation kostenlos sondern um zum Beispiel
nicht warten zu müssen bis ein favorisierter  alter Film im Fernsehen mal wiederholt wird.

Darin sehe ich keine   Aneignung fremder Leistung,   eher eine nicht mit der gebührenden Sorgfalt betrachtete Auslegung des Aufführungsrechtes seiten der Gema.

Oder lokales (Aufführungs)recht gegen Internationales?

P.S.

Falls seitens des Users der sich auf Youtube etwas laden will, in Deutschland gilt
-- der Aufführungsort darf   nicht  frei gewählt werden,
ein Proxy eines anderen Landes also nicht erlaubt ist,
hat die Gema recht.

In dem zweiten Button steht UMG -- das ist doch "USA" und enthält das Wort könnte.
In den USA kann doch das selbe Video anscheinend rechtlich problemlos geladen werden.
Hat die deutsche  Gema da wirklich die Rechte?

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