Habe heute Post bekommen vom Verwaltungsgericht.
Die Kammer hat in zwei Parallelverfahren die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge bejaht wobei in beiden Verfahren Berufung eingelegt wurde.
Nun regt das Gericht an mein vorliegendes Verfahren bis zu einer Entscheidung des OVG Bremen in den Parallelsachen zum Ruhen zu bringen. In diesem Fall würde das Verfahren nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts fortgesetzt.
Ich steige durch das ganze Fachchinesisch nicht ganz durch und frage mich ob mir irgendwelche Nachteile dadurch entstehen würden wenn ich dem zustimme. Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Grüße
Christian
Rundfunkbeitrag Widerstand 209 Themen, 4.231 Beiträge
Ruhendes Verfahren heißt: Bevor es in Deiner Sache weitergeht möchte das Gericht erst mal abwarten, wie die höhere Instanz (OVG) urteilt - um sich dann daran zu orientieren.
Für Dich hat das den Vorteil, dass Du selbst abschätzen kannst, wie erfolgversprechend ein eventuelles Berufungsverfahren in Deinem Fall sein würde. Nachteil ist, dass Du länger auf das Urteil der ersten Instanz warten musst. Nachdem Du diesen Prozess aber nach aktueller Einschätzung des Gerichts verlieren würdest (siehe die Urteile in den Parallelverfahren), schadet das nicht wirklich.